Thema Diskriminierung
Das Verbot der Diskriminierung ist einer der wichtigsten Menschenrechtsgrundsätze: Internationale Menschenrechtsverträge wie auch die Bundesverfassung legen fest, dass niemand aufgrund von Herkunft, «Rasse», Geschlecht, Alter, Sprache, sozialer Stellung, Lebensform, Weltanschauung oder einer Behinderung diskriminiert werden darf. Die Umsetzung des Diskriminierungsverbotes in all seinen Facetten ist für Bund, Kantone und Gemeinden eine grosse Herausforderung. Das SKMR hat zu verschiedenen Aspekten Lösungsvorschläge erarbeitet, vom Zugang zur Justiz bei Diskriminierungsfällen über das Recht von Menschen mit Behinderung auf ein selbstbestimmtes Leben bis hin zum Verhältnis von Religionsfreiheit und Kinderrechten.