NMRI in der Schweiz: Eine Chronologie

2023 wird die Nationale Menschenrechtsinstitution der Schweiz nach über 20 Jahren Vorbereitung gegründet. Hier finden Sie die wichtigsten Meilensteine seit der Gründung des SKMR zusammengefasst. Eine ausführliche Chronologie mit verlinkten Dokumenten gibt es auf humanrights.ch.

2022

Zur Vorbereitung und Schaffung der NMRI bildete sich im Mai eine Arbeitsgruppe. Sie bestand aus Vertreter*innen des Bundes, der Konferenz der Kantonsregierungen, der Zivilgesellschaft, ausserparlamentarischen Kommissionen und der Wirtschaft, und auch das SKMR war beteiligt. Koordiniert wurde die Gruppe durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten.

Die Arbeitsgruppe traf sich sechs Mal, und am 1. Dezember informierte sie die Öffentlichkeit über ihre Vorarbeiten.

2021

Am 12. Januar entschied die APK-S, von der SPK-S einen Mitbericht einzufordern. Er sollte unter anderem aufzeigen, wie die Organisation in das Schweizer Staatssystem passen würde, falls ihr eine Überwachungsfunktion zukäme.

Am 30. März 2021 kam die SPK-S zum Schluss, dass die Institution keine Überwachungsaufgaben übernehmen soll. Sie folgte damit dem Rat des Bundesrates.

Am 16. April 2021 nahm die APK-S die ergänzte Gesetzesvorlage mit 9 zu 1 Stimmen und 2 Enthaltungen an.

Am 8. Juni 2021 sprach sich der Ständerat mit 34 zu 7 Stimmen und 2 Enthaltungen für die Vorlage (inkl. Mehrheitsanträge) aus.

Am 25. Juni 2021 trat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) mit 19 zu 5 Stimmen auf die Vorlage ein. Die beschloss, die Aufgaben der Nationalen Menschenrechtsinstitution gesetzlich nicht abschliessend aufzulisten. In der Gesamtabstimmung stimmte sie der Vorlage mit 19 zu 5 Stimmen zu.

Am 14. September 2021 beschloss der Nationalrat die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution. Mit 99 zu 87 Stimmen folgte der Nationalrat dem Bundesrat und dem Ständerat und beharrte auf einem abschliessenden Aufgabenkatalog für die NMRI im Gesetz.

Am 1. Oktober 2021 verabschiedete das Parlament das Gesetz zur Schaffung einer NMRI.

2019

Am 8. Mai reichte Nationalrätin und SKMR-Beirätin Yvonne Feri eine Interpellation mit Fragen zur Zukunft des SKMR ein.

Am 14. Mai wandte sich der Beirat des SKMR in einem Schreiben an Bundesrat Ignazio Cassis und Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Am 14. Juni reichte Nationalrätin und SKMR-Beirätin Rosmarie Quadranti eine Motion zur Nationalen Menschenrechtsinstitution ein.

Am 13. Dezember 2019 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution.

2018

2018 gab es im Projekt NMRI keine konkreten Fortschritte zu verzeichnen. Der Jahresbericht 2018 des SKMR beleuchtete die Entwicklungen.

2017

Im Juni eröffnete der Bundesrat eröffnet im Juni das Vernehmlassungsverfahren.

Die Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf endete am 31. Oktober.

2016

Am 29. Juni sprach sich der Bundesrat für die Schaffung einer NMRI auf gesetzlicher Grundlage aus. Er beauftragte die Bundesverwaltung, bis im Juni 2017 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

2015

Der Bundesrat entschied am 1. Juli, Modelle für eine mögliche dauerhafte Menschenrechtsinstitution in der Schweiz ausarbeiten zu lassen und das Mandat des SKMR zu verlängern, bis eine Nachfolgeorganisation errichtet ist, jedoch längstens um fünf weitere Jahre. Er stützte den Entscheid auf die im April 2015 abgeschlossene Evaluation des SKMR.

2014

Am 24. August 2014 nahm das SKMR-Direktorium Stellung zu einer zukünftigen Menschenrechtsinstitution und berichtete von seinen bisherigen Erfahrungen mit dem SKMR.

2011

Das SKMR nahm seine Tätigkeit auf.

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