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Follow up zu den UPR-Empfehlungen an die Schweiz

Rückblick und Dokumentation zur Tagung vom 24. Januar 2012

Publiziert am 24.04.2012

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) und die Politische Abteilung IV – Menschliche Sicherheit – des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) haben am 24. Januar 2012 ein Seminar über die Umsetzung der Empfehlungen an die Schweiz im Rahmen der universellen periodischen Überprüfung (UPR) des UNO-Menschenrechtsrates durchgeführt.
  • Vertreter/innen der Bundesverwaltung, der Kantone und der Zivilgesellschaft haben an dieser Veranstaltung die Resultate einer SKMR-Studie zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem ersten UPR-Zyklus 2008 an die Schweiz diskutiert.
  • Ein Tagungsbericht präsentiert den Verlauf der Veranstaltung und fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen.
  • Ausserdem werden die einzelnen Redebeiträge der Vormittagsveranstaltung und die Ateliers des Nachmittags dokumentiert.

Auszug aus dem Tagungsbericht:

Ausgangslage für die Tagung war der Umstand, dass die Schweiz im Herbst 2012 turnusgemäss zum zweiten Mal einer Prüfung im Rahmen des UNO-Menschrechtsrates unterzogen wird. Diese sogenannte „Universelle Periodische Überprüfung“ (Universal Periodic Review / UPR) gilt für alle 193 UNO Mitgliedstaaten. (...) Kern des Verfahrens ist ein Dialog zwischen dem überprüften Staat mit allen Ländern, die sich daran beteiligen wollen. Diese können Empfehlungen für konkrete Massnahmen machen. Der überprüfte Staat ist frei, diese anzunehmen oder abzulehnen. Annahme bedeutet, dass der betreffende Staat sich verpflichtet, konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im angesprochenen Bereich zu ergreifen.

Die Schweiz wurde im Rahmen dieser Überprüfung beim Menschenrechtsrat mit insgesamt 31 Empfehlungen konfrontiert, welche Länder wie Kanada und Deutschland (betr. Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution), Slowenien (z.B. betr. Ausweisung von Opfern häuslicher Gewalt), Nigeria (betr. fremdenfeindliche Polizeigewalt gegen Ausländer), aber auch der Iran (betr. Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und Frauenhandel) und Kuba (Erhöhung der Entwicklungshilfe) und andere abgegeben haben. Davon hat die Schweiz mehrere abgelehnt, so zum Beispiel die Forderung der Niederlande, die Schweiz soll ein Gesetz erlassen, das alle Arten von Diskriminierung auch im privaten Bereich (Arbeit, Wohnungsmarkt etc.) verbietet. 23 Empfehlungen hat sie angenommen, beispielsweise die Aufforderung, fremdenfeindlich motivierte Übergriffe von Polizisten zu verhindern. (...)

Der Tagung zugrunde lag ein Bericht, den das SKMR im Auftrag des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausgearbeitet hatte, und in dem alle sogenannten "Empfehlungen", welche die Schweiz akzeptiert hatte, sowie die getroffenen und die noch zu treffenden Massnahmen aufgelistet und erörtert wurden.

Einige Forderungen konnte die Schweiz erfüllen: Beispielsweise ist sie dem Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention beigetreten und im Bürgerrechtsverfahren gibt es heute die Möglichkeit, gegen negative Einbürgerungsentscheide Gerichte anzurufen (das Fehlen einer solchen Möglichkeit wurde von Kanada kritisiert). Bei vielen Forderungen hat die Schweiz gewisse Schritte unternommen, die entsprechenden Empfehlungen aber noch nicht umgesetzt. Schliesslich wird die Schweiz bei einigen Empfehlungen Mühe haben nachzuweisen, dass es wirklich Fortschritte gegeben hat: So wurden z.B. im Bereich der Verhütung polizeilicher Gewalt gegenüber Ausländern wenig konkrete Massnahmen ergriffen.

Wichtiges Thema an der Tagung war die Frage, wer denn zuständig für die Umsetzung dieser Empfehlungen ist. Das EDA koordiniert, ist aber oft weit weg von der innenpolitischen Realität; die Bundesämter sind zum Teil nicht zuständig, und die Kantone und Gemeinde fühlen sich schlecht informiert. Es wurde an der Tagung deutlich, wie wichtig eine Stelle mit einer koordinierenden Rolle wäre.

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