Studien & Gutachten

Menschenrechte im Alter

Studie zur menschenrechtlichen Situation älterer Personen in der Schweiz

Abstract

Ältere Personen zählen aus menschenrechtlicher Sicht zu den verletzlichen Gruppen der Gesellschaft. So können beispielsweise bei der Arbeitssuche, beim Abschluss einer Versicherung oder im Pflegefall ihre Menschenrechte beeinträchtigt werden, wie eine neue Studie des SKMR aufzeigt.

Publiziert am 26.07.2017

Die Autorinnen führten zur Erstellung der Studie Gespräche mit Fachpersonen von Bund, Kantonen, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Ziel war es, einen Eindruck der aktuellen Menschenrechtssituation älterer Personen in der Schweiz und der wichtigsten Probleme zu gewinnen. Darauf basierend analysiert die Studie die Themen Arbeit und Pensionierung, Wohnen und Mobilität sowie Gesundheit und Pflege aus grund- und menschenrechtlicher Sicht. Zudem behandelt sie themenübergreifend Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, Autonomie und Partizipation sowie Gewalt und Vernachlässigung. Die Studie "Menschenrechte im Alter – Ein Überblick über die menschenrechtliche Situation älterer Personen in der Schweiz" bietet somit einen Überblick über die rechtliche Thematik und die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Menschenrechte.

Menschenrechtsschutz für Ältere

Die Studie legt dar, dass in der Schweiz altersspezifische Benachteiligungen und Beeinträchtigungen von Menschenrechten existieren. Diese werden aber eher als faktische Problematiken und nicht als Grundrechtsfragen erfasst und angegangen, wie aus den Gesprächen mit den Fachpersonen hervorging. In der Regel fehlt das Bewusstsein für die grund- und menschenrechtliche Dimension der jeweiligen Lebenssituationen gänzlich. In der Schweiz bestehen zudem bei der Umsetzung der Garantien Defizite. Vereinzelt dürfte auch die Gesetzgebung selbst lückenhaft sein, so namentlich beim Schutz vor Benachteiligungen aufgrund des fortgeschrittenen Alters.

Klärungs- und Forschungsbedarf

Die Studie ortet zudem grossen Klärungs- und Forschungsbedarf. Insbesondere ist zu klären, aufgrund welcher Beurteilungskriterien altersbedingte Ungleichbehandlungen grundrechtskonform gerechtfertigt werden können. Ausserdem bestehen offene Fragen bei der Beurteilung der Urteilsfähigkeit älterer Menschen sowie beim grundrechtskonformen Umgang der Behörden mit ihrem diesbezüglichen Ermessensspielraum. Auch das Verhältnis der Grundrechte zu den Kommunikations- und Informationstechnologien und deren Einfluss auf ältere Menschen wurde bisher nicht untersucht. Unklar ist schliesslich, ob die fixen Altersgrenzen für die Pensionierung, die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Zugang zu Unterstützungs- und Überbrückungsleistungen mit dem Gebot der Rechtsgleichheit und dem Diskriminierungsverbot vereinbar sind.

Im Lebensbereich Wohnen und Mobilität stellt sich aus grund- und menschenrechtlicher Sicht die Frage, inwiefern die gesetzliche Regelung der Pflegefinanzierung mit verschiedenen grund- und menschenrechtlichen Garantien vereinbar ist. Auch die Handhabung der fürsorgerischen Unterbringung ist in Bezug auf ältere Personen aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive zu überprüfen. Schliesslich werden die Kostendeckung präventiv wirkender Medikamente sowie Benachteiligungen beim Entscheid über kostenintensive medizinische Behandlungen bei älteren Menschen bislang kaum diskutiert und bedürfen weiterer Untersuchungen.

Mit der Publikation dieser Studie wird das Teilprojekt "Juristische und empirische Bestandesaufnahme der Hindernisse für die Umsetzung und Inanspruchnahme der Menschenrechte von älteren Personen in der Schweiz" abgeschlossen. Ein Abschlussbericht fasst die Ergebnisse des Teilprojekts zusammen.

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