Bücher & Broschüren

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und sexualisierte Gewalt

SKMR-Broschüre über den Schutz vor sexualisierter Gewalt

Abstract

Staaten müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen. Dazu gehört eine wirksame Strafverfolgung und Bestrafung der Täter*innen, aber auch beispielsweise die Prävention von Menschenhandel und von sexualisierter Gewalt in Schulen sowie der Schutz von Opfern und Zeug*innen während eines Strafverfahrens. Das SKMR zeigt, wie der EGMR in seiner Rechtsprechung die verschiedenen Schutzpflichten begründet.

Publiziert am 13.04.2022

Schutz auf verschiedenen Ebenen

Sexualisierte Gewalt hat viele Formen. Betroffen sind Menschen aller Geschlechter, wobei Opfer deutlich häufiger weiblich sind und Täter deutlich häufiger männlich. Die Schutzpflichten der Staaten, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergeben, gelten auf verschiedenen Ebenen. Menschen in Situationen von Abhängigkeit wie z. B. Schulkinder sind durch geeignete Mechanismen präventiv zu schützen, die Strafverfolgungsbehörden müssen sensibilisiert sein, Strafgesetze und -prozessordnungen müssen so ausgestaltet werden, dass die Opfer ohne weitere Traumatisierung zu ihrem Recht kommen.

Sechs Fallbeispiele aus vier Jahrzehnten

Anhand von sechs Fallbeispielen erläutert die Broschüre diese Schutzpflichten und die zugehörige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Beispielsweise wurden 1985 die Niederlande vom EGMR gerügt. Eine Jugendliche mit einer geistigen Behinderung wurde in einem Heim sexuell missbraucht; ein Strafverfahren wurde aber nicht eröffnet – dafür hätte die Jugendliche selbst bei der Polizei eine Strafanzeige einreichen müssen, was sie aber aufgrund ihrer Behinderung nicht konnte. Eine Bestrafung des Täters war so durch ein ungenügendes Gesetz verunmöglicht.

Ein anderer Fall reicht in die 1970er-Jahre zurück: Damals wurde eine Schülerin in einer Privatschule in Irland sexuell missbraucht. Erst 2007 wurde Irland vom EGMR verurteilt, weil es damals keine wirksamen Schutzmechanismen für Schüler*innen in Privatschulen etabliert hatte.

Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung

Bereits 2003 fällte der EGMR ein Urteil, das auch 2022 für die geplante Revision des Sexualstrafrechts in der Schweiz bedeutend ist: Bulgarien wurde wegen einer Verletzung der EMRK verurteilt, weil sein damaliges Strafgesetz den Tatbestand der Vergewaltigung zwingend daran knüpfte, dass das Opfer sich körperlich wehrte. Dies, so der Gerichtshof in seinem Urteil, berge die Gefahr, dass bestimmte Arten von Vergewaltigungen straffrei bleiben. Entscheidend sei die Zustimmung aller Beteiligten.

Broschürenreihe zur Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Broschüre ist Teil unserer Reihe über die Rechtsprechung des EGMR zu verschiedenen Lebensbereichen.Weitere Broschüren in der Serie zur Bedeutung der EMRK:

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