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Die periodische Überprüfung der Menschenrechtslage der Schweiz

Eine Zwischenbilanz nach drei Zyklen

Abstract

Das UPR-Verfahren soll die Umsetzung der Menschenrechte weltweit verbessern. Die Mitgliedstaaten des UNO-Menschenrechtsrats führen dazu einen Dialog auf gleicher Augenhöhe, indem sie einander Bericht erstatten und Empfehlungen abgeben. Im November 2017 wurde die Menschenrechtslage in der Schweiz bereits zum dritten Mal überprüft. Unsere Broschüre zieht eine Zwischenbilanz aus Schweizer Perspektive.

Publiziert am 29.05.2018

Wie funktioniert das UPR-Verfahren und was bringt es überhaupt? Die Broschüre "Die periodische Überprüfung der Menschenrechtslage der Schweiz (UPR)" stellt kurz und übersichtlich die wichtigsten Aspekte des Verfahrens aus Schweizer Sicht dar und erklärt die Abläufe in aller Kürze. Darüber hinaus zeigt sie anhand von drei Bereichen (Gleichstellung der Geschlechter, Verbot von Körperstrafen gegenüber Kindern und rassistisch motivierte Polizeigewalt) auf, was das Verfahren seit seiner Einführung in der Schweiz im Jahr 2008 bewirkt hat – und was nicht. Die Broschüre zieht eine insgesamt kritische Zwischenbilanz nach drei UPR-Zyklen und thematisiert auch die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund. Interviews mit Menschen, die sich beruflich mit dem UPR-Verfahren befassen sowie eine statistische Auswertung des UPR-Verfahrens runden die Broschüre ab.

Die Broschüre ist besonders interessant für Personen, die sich in ihrer Arbeit mit dem UPR-Verfahren befassen (beim Bund, bei den Kantonen, Gemeinden oder NGOs), aber auch für solche, die sich über das Verfahren informieren möchten (z.B. Medienschaffende, Politikerinnen und Politiker, Studierende).

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