Studien & Gutachten
Zugang zur Justiz in der Schweiz: Gleichstellung noch nicht erreicht
Frauen sind vor Bundesgericht deutlich untervertreten
Abstract
Frauen sind seltener an Verfahren vor dem Bundesgericht beteiligt als Männer. Das zeigt die Auswertung von rund 4 400 Urteilen durch das SKMR. Verletzt die Schweiz also ihre Verpflichtung gemäss UNO-Frauenrechtskonvention, ein Justizsystem anzubieten, das die Rechte von Frauen gleichermassen schützt wie die von Männern?
Die neue SKMR-Kurzstudie "Weniger Frauen als Männer vor Bundesgericht" zeigt: Wesentlich weniger Frauen als Männer sind an Verfahren vor dem Bundesgericht beteiligt. Besonders stark ist das Ungleichgewicht in den Bereichen Strassenverkehr, Ausländerrecht oder Strafprozessrecht, aber auch im Familienrecht, bei Schuldbetreibungsfällen oder im Vertragsrecht.
Unterschiede nur teilweise erklärbar
Gewisse Unterschiede lassen sich wenigstens teilweise erklären: So sind im Asylbereich und bei Strafprozessen die Männer bereits vor den unteren Gerichtsinstanzen übervertreten. Dies sagt allerdings noch nichts darüber aus, ob auch prozentual gesehen mehr Männer als Frauen ein Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Hinsichtlich der Unterschiede in anderen Rechtsbereichen können bestenfalls Hypothesen formuliert werden. Die Unterschiede im Vertragsrecht oder bei Schuldbetreibungen könnten z.B. damit zusammenhängen, dass Männer öfter selbstständig erwerbend sind als Frauen. Ob dies wirklich so ist, müsste vertieft wissenschaftlich geklärt werden.
Kostenrisiko als Ursache für die Untervertretung der Frauen?
Im Familienrecht ist die ungleiche Vertretung der Geschlechter eher überraschend, da beispielsweise Scheidungsverfahren Frauen und Männer gleichermassen betreffen. Das SKMR vermutet, dass manche Frauen aus Kostengründen auf einen Gang vor Bundesgericht verzichten. Denn das Kostenrisiko trifft sie stärker als Männer: Erstens finden sich Frauen nach einer Scheidung öfters in einer wirtschaftlich prekären Situation, zweitens haben Frauen aufgrund tieferer Arbeitspensen insgesamt nach wie vor ein geringeres Erwerbseinkommen. Aber auch hier ist nicht eindeutig, ob diese Vermutung zutrifft oder ob die Unterschiede auf ganz andere Faktoren zurückzuführen sind. Ein solcher Faktor könnte beispielsweise die "Streitbereitschaft" zur Nutzung des bestehenden Gerichtssystems sein.
Grosser Bedarf an Forschung und systematischer Datenerhebung
Die tatsächlichen Ursachen für die ungleiche Vertretung der Geschlechter vor Bundesgericht liegen derzeit weitgehend im Dunkeln. Für ein besseres Verständnis bräuchte es zunächst eine einheitliche Methodik zur Datenerhebung bei allen Gerichten. So könnten in Zukunft auch die unteren Gerichtsinstanzen untersucht werden. Weiter müssten Faktoren wie Alter, Beruf, Herkunft oder Bildungshintergrund von Beschwerdeführerinnen analysiert werden. Auch systemimmanente Fragen müssten geklärt werden: Welche Rolle spielen der geringe Anteil an Richterinnen im obersten Gericht oder die Höhe der Verfahrenskosten?
Eine umfassende wissenschaftliche Erforschung dieser Fragen wäre wichtig: Sie würde zu besseren Kenntnissen über den gleichberechtigten Zugang zur Justiz in der Schweiz beitragen und das Vertrauen in das Justizsystem stärken.
Weiterführende Links und Dokumente:
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Die Studie wurde im Rahmen des Schwerpunkts Zugang zur Justiz erarbeitet.