Studien & Gutachten

Unterbringung, medizinische Versorgung und Unterstützung von Frauen aus dem Asylbereich in der Schweiz

Studie des SKMR zeigt Mängel auf

Abstract

Viele Frauen aus dem Asylbereich sind in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht Opfer von sexueller Gewalt und Ausbeutung geworden. Deshalb haben sie hinsichtlich ihrer Unterbringung und Unterstützung spezifische Bedürfnisse. Die Behörden müssen zudem sicherstellen, dass die Frauen in den Asylunterkünften vor Gewalt geschützt sind. Auch im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit bestehen geschlechterspezifische Bedürfnisse, denen Rechnung getragen werden muss.

Publiziert am 30.10.2019

In der Studie "Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen: Zur Situation in den Kantonen" hat das SKMR untersucht, wie die Kantone ihre Verpflichtungen bei der kollektiven Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Frauen erfüllen. Fazit: In gewissen Bereichen und Kantonen wird gute Arbeit geleistet. Oft erschweren aber ungünstige Rahmenbedingungen wie knappe Angebote, fehlende Dolmetschdienste, ungeeignete Räumlichkeiten oder die ungenügende Ausbildung des Personals eine adäquate Betreuung. Besonders auffällig sind die grossen Unterschiede bezüglich der Qualität der Betreuung und der verfügbaren Angebote zwischen den Kantonen. Dies führt zu einer markanten Ungleichbehandlung abhängig vom Aufenthaltskanton.

Weitreichende Verpflichtungen zu Schutz und Hilfe

Geflüchtete Frauen und Mädchen müssen vor Gewalt und sexueller Ausbeutung geschützt werden. Insbesondere wenn sie Opfer von Gewalt wurden, müssen sie adäquat untergebracht, medizinisch versorgt und unterstützt werden. Dies sehen internationale Menschenrechtsabkommen wie die von der Schweiz ratifizierte Istanbul-Konvention vor, und auch die Bundesverfassung enthält entsprechende Bestimmungen. Die Vorgaben gelten unabhängig vom Aufenthaltsstatus einer Person. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten deshalb, geflüchtete Frauen und Mädchen gendersensibel unterzubringen und zu betreuen. Zudem müssen die Vertragsstaaten dafür sorgen, dass Gewaltbetroffene erkannt werden und eine adäquate medizinische Behandlung sowie allgemeine Unterstützung erhalten.

Good Practice: medizinische Versorgung in der Westschweiz

Die Studie "Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen" hat ergeben, dass die Umsetzung dieser Vorgaben in der Schweiz uneinheitlich und lückenhaft ist. In gewissen Bereichen konnte das SKMR Good Practices identifizieren, wie beispielsweise die zentral organisierte, interdisziplinäre und auf den Asylbereich spezialisierte medizinische Versorgung in der Westschweiz. Auch arbeitet das Personal in den kantonalen Asylunterkünften trotz meist immer knapper werdenden Ressourcen oftmals mit grossem Engagement.

Strukturelle Probleme bei Unterbringung und Betreuung

Das SKMR hat aber auch strukturelle Probleme festgestellt, die alle untersuchten Kantone betreffen.

  • Aufgrund verschiedener Zugangshürden werden nur sehr wenige gewaltbetroffene Frauen und Mädchen identifiziert und in der Folge sachgerecht behandelt und unterstützt.
  • Viele Asylunterkünfte bieten keine angemessene Unterbringung für Frauen und Mädchen. Die Gebäude haben teilweise keine geschlechtergetrennten Sanitäranlagen, vollständig abgetrennte Schlafbereiche für Frauen sind selten. Beschäftigungsangebote sind meist eher auf Männer ausgerichtet, und auch Sprachkurse werden wegen der fehlenden Kinderbetreuung häufiger von Männern besucht.
  • Sexuelle Belästigung gehört in vielen Zentren zum Alltag, und es sind auch Fälle von Übergriffen und Gewalttaten bekannt – durch Mitbewohnende, aber auch durch Betreuungspersonen und medizinisches Personal.
  • Das häufige Fehlen von professionellen transkulturellen Dolmetschdiensten erschwert fast überall die Kommunikation und somit eine gute Betreuung. Besonders gravierend ist dies im medizinischen Bereich. Krankheitsfälle und Gewaltbetroffenheit können unerkannt bleiben, oder es kommt zu Unter-, Über oder Fehlbehandlungen bis hin zu Abtreibungen und Sterilisierungen ohne Einwilligung der Betroffenen.
  • Das Personal in den Asylunterkünften ist oftmals engagiert, aber in Bezug auf gendersensible Unterbringung und sexuelle Gewalt in den meisten Fällen ungenügend ausgebildet. Den – meist quer eingestiegenen – Betreuungspersonen oder Gesundheitsverantwortlichen fehlen beispielsweise oft das Know-how, die Unterstützung und die Ressourcen, um Opfer von sexualisierter Gewalt zu erkennen, Übergriffe in der Unterkunft zu verhindern oder adäquat auf (vermutete) Übergriffe zu reagieren.
  • Auch im perinatalen Bereich zeigen sich Lücken in der medizinischen Versorgung während des gesamten Verlaufs der Schwangerschaft. So mangelt es beispielsweise in den meisten Unterkünften am Zugang zu gedolmetschten Geburtsvorbereitungskursen, und gedolmetschte Geburten oder Betreuung im Wochenbett durch eine Hebamme sind vielfach nicht systematisch gewährleistet.

Studie im Auftrag von SEM, SODK und BAG

Die Ergebnisse der Studie "Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen" basieren auf einer quantitativen und qualitativen Erhebung sowie einer juristischen Analyse der internationalen und nationalen Vorgaben. Die Studie formuliert zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen an den Bund und die Kantone.

Die Studie entstand im Zusammenhang mit dem Postulat 16.3407 von Nationalrätin Yvonne Feri. In Auftrag gegeben wurde sie vom Staatssekretariat für Migration (SEM), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Gestützt auf die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie hat der Bundesrat in Beantwortung des Postulats Feri am 16. Oktober 2019 einen Bericht verabschiedet, in dem er aufzeigt, welche Vorschläge des SKMR weiterverfolgt werden sollen.

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