Studien & Gutachten

Mehrfachdiskriminierung von LGBTI-Personen

Eine Machbarkeitsstudie zur Datenerhebung in der Schweiz

Abstract

Mehrfachdiskriminierung liegt vor, wenn ein Mensch von verschiedenen Diskriminierungen gleichzeitig betroffen ist, wie z.B. sowohl von Rassismus als auch von Transfeindlichkeit und/oder Homophobie. Die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung von LGBTI-Personen ist nur möglich, wenn Daten zu ihrem Vorkommen und ihrer Gestalt vorliegen. Das SKMR hat Möglichkeiten zur Datenerhebung geprüft.

Publiziert am 22.06.2022

Mehrfachdiskriminierung: komplex und kaum untersucht

Mehrfachdiskriminierung ist vielschichtig. So können beispielsweise individueller, institutioneller und struktureller Sexismus, Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft oder Behindertenfeindlichkeit gleichzeitig mit LGBTI-Feindlichkeit auftreten und diese auch verstärken. Ältere und jugendliche LGBTI-Menschen, LGBTI-Menschen mit Migrationshintergrund, jüdische und muslimische LGBTI-Menschen und LGBTI-Menschen, die z.B. sowohl trans* als auch lesbisch sind, können alle unterschiedliche Formen der Mehrfachdiskriminierung erfahren.

Zur Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung ist entsprechend ein differenzierter und umfassender Ansatz notwendig. Hingegen zielen die bereits bestehenden Gesetze, Programme oder Organisationen meist nur auf eine Art der Diskriminierung ab. Zudem liegen in der Schweiz über Vorkommen, Gestalt und Betroffene von Mehrfachdiskriminierung kaum Daten vor.

SKMR klärt Möglichkeiten zur Datenerhebung ab

Politischer Hintergrund dieser Machbarkeitsstudie ist das Postulat Reynard (16.3961), mit dem der Bundesrat beauftragt wurde, Möglichkeiten der "Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen" zu prüfen. Das Bundesamt für Justiz hat diesen Auftrag dem SKMR übergeben. In der Studie "Mehrfachdiskriminierung von LGBTI-Personen: Eine Machbarkeitsstudie zur Datenerhebung" erklärt und beurteilt das SKMR fünf Methoden: Umfragen zu erlebter Diskriminierung, sozioökonomische Statistiken, Erfassung von Beschwerdedaten, Justizstatistiken und qualitative Studien.

In der Schweiz existieren bereits viele derartige Datenquellen. Zur Erfassung von Mehrfachdiskriminierung von LGBTI-Personen können die meisten aber nicht oder nur sehr beschränkt dienen, weil sie die Geschlechtsidentität, den Geschlechtsausdruck, Geschlechtsmerkmale und/oder die sexuelle Orientierung nicht erfassen. Ausnahmen bilden die Beschwerdedaten von spezialisierten Beratungsinstitutionen wie der LGBT+-Helpline.

Eine Kombination von Methoden und Disziplinen

Jede der vorgestellten Methoden würde neue Erkenntnisse zur Mehrfachdiskriminierung ermöglichen, aber keine kann sie – als alleinige Methode – in ihrer Komplexität erfassen. Die Studie empfiehlt daher, verschiedene Methoden und Forschungsdisziplinen zu kombinieren. Einerseits sollen dafür bereits bestehende Datenquellen ausgebaut werden, andererseits sind aber auch neue Forschungsansätze notwendig. Wichtig ist dabei, dass das Wissen von Beratenden und LGBTI-Menschen selbst gewürdigt wird und in den Forschungsprozess einfliesst.

^ Zurück zum Seitenanfang