Veranstaltungen

Kundgebungen und Demonstrationen

1. Fachtagung zum Polizeirecht

Abstract

Von der Bewilligung bis zum Crowd Management - Aktuelle Rechts- und Praxisfragen in der Schweiz

Publiziert am 25.08.2015

Ob 1. Mai-Kundgebungen, Spontandemonstrationen, Protestcamps, Demonstrationen bei internationalen Grossanlässen oder Fanmärsche bei Sportanlässen: mit der Inanspruchnahme des öffentlichen Grunds für Kundgebungen sind verschiedenste sicherheitspolitische Herausforderungen und Interessenabwägungen für die Behörden verbunden.

Im Vorfeld betreffen die zentralen Fragen das Bewilligungsverfahren, bei welchem zu beurteilen ist, ob die Kundgebung als Ausdruck der Meinungs- und Versammlungsfreiheit grund- und menschenrechtlichen Schutz geniesst und inwieweit Auflagen zulässig sind. Abzuwägen sind entgegenstehende Interessen Dritter ebenso wie das Risiko, dass die Kundgebung durch Dritte gestört wird oder es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Während einer Demonstration ist insbesondere die Polizei mehrfach gefordert; sie muss rasch entscheiden, ob und wie sie eingreifen soll und was in der jeweiligen Situation die angemessenen Mittel sind. Spontandemonstrationen, gleichzeitig stattfindende Versammlungen sowie Gegendemonstrationen erfordern adäquate Reaktionen aller beteiligten Behörden. Nach einer Kundgebung stellen sich insbesondere Fragen zur Haftung der Organisator/innen für Schäden, zu Festnahmen und Rechtsmitteln, zur Berichterstattung und Aufzeichnung des Polizeieinsatzes sowie zur Verantwortlichkeit und Aufsicht.

Derzeit erarbeiten zwei Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrats praktische Empfehlungen an die Staaten, wie sie ihren internationalen Verpflichtungen im Umgang mit friedlichen Protesten am besten nachkommen können. In diesem Kontext widmet sich eine Veranstaltung des SKMR in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Herausforderungen, mit welchen sich die schweizerischen Behörden im Umgang mit Versammlungen konfrontiert sehen. Mit Vertreterinnen und Vertretern von Bewilligungsbehörden, Polizei, Ombudsstellen und der Wissenschaft sowie weiteren Fachpersonen werden grund-, menschen- und verwaltungsrechtliche Fragen erörtert und in drei thematischen Vertiefungsblöcken praktische Erfahrungen mit den Veranstaltungsteilnehmenden ausgetauscht.

Datum/Ort: 30. Oktober 2015, 9:15–12:45 Uhr an der Universität Bern (UniS), Saal A003; Schanzeneckstrasse 1, Bern.

Zielpublikum: Fachpersonen von kantonalen und städtischen Verwaltungen, Polizeimitarbeitende, Ombudsstellen, Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, von Gewerkschaften, politischen Parteien und NGOs sowie weitere interessierte Kreise.

Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch (ohne Simultanübersetzung)

Die Veranstaltung ist kostenlos. Aufgrund der beschränkten Platzzahl ist eine Anmeldung erforderlich. Anmeldefrist ist abgelaufen.

^ Zurück zum Seitenanfang