Bücher & Broschüren

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Schutz der Privatsphäre vor Überwachung

SKMR-Broschüre über den Schutz der Privatsphäre vor Überwachung

Abstract

Die digitalen Technologien entwickeln sich seit Jahren rasant. Und immer mehr Staaten greifen im Namen der Sicherheit bzw. zur Bekämpfung des Terrorismus zu präventiven Überwachungsmassnahmemn. Dies betrifft das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Privatsphäre. Das SKMR analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema.

Publiziert am 18.02.2021

Zunehmende Überwachung

Immer mehr Staaten greifen zu Überwachungsmassnahmen, oft präventiv und oft im Namen der Sicherheit. Ihre Behörden durchforsten mündliche und schriftliche Kommunikation im Internet, Telefongespräche oder auch die Briefpost, greifen auf Verbindungsdaten zu, tauschen mit fremden Regierungen Informationen aus, überwachen oder durchsuchen Räumlichkeiten. Auch der öffentliche Raum wird zusehends durch Kameras überwacht, teilweise auch mit Gesichtserkennung. Aber auch in anderen Zusammenhängen wird überwacht: Beispielsweise werden zur Bekämpfung von vermutetem Versicherungsbetrug Empfänger*innen von Sozialhilfe oder Versicherungsleistungen durch Detektive beobachtet.

Beschwerden gegen Massnahmen und Gesetze

Gegen die Gesetze, welche derartige Überwachungsmassnahmen ermöglichen, wehren sich immer mehr Menschen in europäischen Ländern vor Gericht. Zahlreiche Fälle wurden schon bis zum EGMR weitergezogen und von diesem beurteilt. Die Broschüre des SKMR erläutert anhand von sieben Fallbeispielen die Rechtsprechung des EGMR zum Schutz der Privatsphäre vor Überwachung.

Überwachung ist zulässig, aber in Grenzen

Der EGMR stellt regelmässig fest, dass die gerügten Gesetze den Staaten sehr weitreichende Kompetenzen zur Überwachung einräumen. In verschiedenen Fällen verletzten die erlaubten Überwachungseingriffe die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und insbesondere das darin verankerte Recht auf Privatsphäre. Der EGMR anerkennt jedoch auch, dass gewisse Formen der Überwachung zulässig sind, wenn sie verhältnismässig und wirksam sind. Für die einzelnen Überwachungsmassnahmen stellt er aber strenge Regeln auf, die in den jeweiligen Gesetzen enthalten sein müssen. So sollten die Massnahmen vor ihrem Einsatz durch ein Gericht überprüft werden, sie dürfen nur aus klaren, im Gesetz definierten Anlässen verordnet werden, sie müssen zeitlich begrenzt sein, und gesammelte Daten müssen zeitnah wieder gelöscht werden.

Broschürenreihe zur Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Broschüre ist Teil unserer Reihe über die Rechtsprechung des EGMR zu verschiedenen Lebensbereichen. Weitere Broschüren in der Serie:

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