Veranstaltungen

Umgang mit Beschwerden gegen polizeiliche Gewaltanwendung

7. Fachtagung zum Polizeirecht

Abstract

Donnerstag, 2. Juni 2022, 13.45 – 18.15 Uhr, Bern/online

Publiziert am 15.02.2022

Die Polizei ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Einhaltung des Rechts zuständig – sie verkörpert das staatliche Gewaltmonopol. Um diesen Auftrag wahrnehmen zu können, ist sie unter bestimmten Voraussetzungen befugt, Kontrollen durchzuführen und nötigenfalls Zwangsmassnahmen anzuwenden. Dies sind Aufgaben, die per se Eingriffe in den Schutzbereich von Grund- und Menschenrechten darstellen. Die Herausforderung besteht dabei häufig darin, unübersichtliche Sachlagen richtig einzuschätzen und rasch auf angemessene Weise zu reagieren, wobei Mitarbeitende der Polizei unter Umständen mit Gewalt von Dritten zu rechnen haben. In solchen Situationen kommt es vor, dass Polizeiangehörige auf unzulässige Zwangsanwendung zurückgreifen.

Für die Polizeiarbeit gelten strenge Vorschriften und Grundsätze. Trotzdem kommt es auch in der Schweiz zu Verletzungen von Grund- und Menschenrechten durch die Polizei. Solche Vorkommnisse müssen sorgfältig aufgearbeitet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – dies liegt sowohl im Interesse der Opfer als auch des Staates. In der Praxis kann dies aus verschiedenen Gründen jedoch nicht der Fall sein: Anzeigen gegen Polizist*innen werden von Stellen behandelt, die eng mit der Polizei zusammenarbeiten; auf eine Strafanzeige folgt eine Gegenanzeige; die Beweisführung gestaltet sich für Opfer von polizeilicher Gewalt in der Praxis schwierig und Alternativen zum Strafverfahren, wie bspw. das Verwaltungs- oder Staatshaftungsverfahren, werden nur selten genutzt.

Die Tagung gibt einen Überblick über die grund- und menschenrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Beschwerden gegen polizeiliche Gewaltanwendung. Diskutiert wird zudem, welche Massnahmen ergriffen werden müssten, um einen besseren Zugang zur Justiz gewährleisten zu können. Der Fokus liegt dabei auf der Umsetzung der geltenden Vorgaben in der Schweiz, konkret besprochen am Beispiel des Kantons Genf. Darüber hinaus wird auch über unterschiedliche Modelle aus dem Ausland berichtet, an denen sich die Schweiz allenfalls im Sinne einer Good Practice orientieren könnte. Zum Abschluss findet eine Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen aus Polizei, Wissenschaft und Anwält*innenschaft statt. Diskutiert werden aktuelle Probleme aus Sicht der Praxis.

Praktische Informationen

Zielpublikum: Die Veranstaltung richtet sich an Polizeimitarbeitende, Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden, Fachpersonen des Bundes, der Kantone und städtischer Behörden, Vertreter*innen von Beratungsstellen und NGOs sowie weitere interessierte Personen.

Sprachen: Deutsch und Französisch (mit Simultanübersetzung)

Ort: Eventfabrik Bern, Fabrikstrasse 12, 3001 Bern und online

Eine Teilnahme ist sowohl vor Ort als auch digital möglich. Bitte vermerken Sie bei der Anmeldung, wie Sie teilnehmen möchten.

Kosten: CHF 50.–

Anmeldung: Anmeldefrist ist abgelaufen.

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