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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Recht auf ein faires Verfahren

Broschüre zur Bedeutung der EMRK für das Recht auf ein faires Verfahren

Publiziert am 15.03.2018

Das Recht auf ein faires Verfahren gilt als das wichtigste Rechtsprinzip der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es gewährleistet elementare Verfahrensgarantien, die beachtet werden müssen, damit die materiellen Konventionsgarantien verwirklicht werden können. Dadurch hat es nicht nur praktische, rechtliche und symbolische Relevanz, sondern ist geradezu unabdingbare Voraussetzung für den Rechtsstaat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt die Verfahrensrechte

Auch in der Schweiz kommt dem Recht auf ein faires Verfahren überragende Bedeutung zu. Das Bundesgericht schränkte die Garantie in zahlreichen Fällen stärker ein, als dies nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) notwendig und zulässig gewesen war. Dabei bildeten namentlich der Anspruch auf Zugang zu einem Gericht, auf Anhörung und auf Replik Gegenstand von Beschwerdeverfahren.

Die Broschüre "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Recht auf ein faires Verfahren" zeigt anhand verschiedener Fallbeispiele auf, dass die Rechtsprechung des EGMR den Schutz des Rechts auf ein faires Verfahren in der Schweiz gestärkt hat.

Broschürenreihe zur Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Broschüre ist Teil der Broschürenreihe des SKMR zur konkreten Bedeutung der Menschenrechte für ausgewählte Berufsgruppen und Lebensbereiche. Weitere Broschüren in der Serie:

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