Studien & Gutachten

Haftbedingungen in der Verwahrung

Studie zu den menschenrechtlichen Standards und der Situation in der Schweiz

Publiziert am 21.06.2016

Aktuell leben zwischen 130 und 140 zu einer Verwahrung verurteilte Personen meist im Normalvollzug von geschlossenen Justizvollzugsanstalten. Wie viele davon eine allfällige Freiheitsstrafe bereits verbüsst haben und sich im eigentlichen Verwahrungsvollzug befinden, wird statistisch nicht erhoben.

Personen im Verwahrungsvollzug sind nach Ablauf einer allfälligen Haftstrafe nicht mehr zur Abgeltung einer begangenen schweren Straftat inhaftiert, sondern wegen ihrer Gefährlichkeit und damit einzig aus präventiven Gründen.

Eine Verwahrung beginnt oft nach einer langjährigen Haftstrafe und dauert gemäss heutiger Praxis regelmässig jahrzehntelang wenn nicht lebenslänglich. Die Vollzugsvorschriften werden jedoch mit Blick auf die durchschnittliche Population in Anstalten des Straf- und Massnahmenvollzugs, d.h. junge, gesunde Männer, erlassen. Personen in einer Verwahrung entsprechen diesen Charakteristiken in verschiedener Hinsicht oft nicht oder zumindest nicht während der gesamten Haftdauer. Verwahrte unterscheiden sich von der „üblichen“ Gefängnispopulation regelmässig durch ihr Alter, die überaus lange Dauer ihrer Haft und ihren oft schlechten psychischen Gesundheitszustand.

Vor diesem Hintergrund prüft die Studie die anwendbaren Rechtsstandards zur Ausgestaltung des Verwahrungsvollzugs auf völker- und staatsrechtlicher Ebene, die einschlägigen kantonalen Erlasse und – soweit möglich – die Vollzugspraxis, und nimmt vor diesem rechtlichen Hintergrund eine Bewertung vor.

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