Studien & Gutachten

Genf oder Strassburg?

Die Rechtsprechung des UNO-Menschenrechtsausschusses und des Europäischen Gerichtshofs fürs Menschenrechte im Vergleich

Publiziert am 09.01.2012

Das Fakultativprotokoll (FP Pakt II) zum UNO Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (Pakt II) gewährt Individuen die Möglichkeit, beim Ausschuss für Menschenrechte (Ausschuss) zu rügen, Opfer einer Verletzung einer Paktgarantie zu sein. Im Rahmen dieses Individualbeschwerdeverfahrens kann der Ausschuss prüfen, ob der betreffende Staat Menschenrechte verletzt hat. Die Schweiz hat das Fakultativprotokoll zwar bisher nicht ratifiziert, schliesst eine künftige Ratifikation aber nicht aus.

Diese Studie untersucht, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen "Strassburg" und "Genf" bestehen, die für die Schweiz im Fall einer Ratifikation des Fakultativprotokolls relevant werden könnten. Sie untersucht diese Frage in Hinblick auf (1.) die Verfahren vor dem Ausschuss bzw. dem EGMR; (2.) diejenigen Rechte des Paktes, zu denen es in der EMRK und den von der Schweiz ratifizierten Zusatzprotokollen keine Parallelen gibt; und (3.) Paktgarantien mit äquivalenten Garantien in der EMRK.

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