Studien & Gutachten

Die Schweiz und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

Abschlussbericht des Seminars vom 05. Oktober 2011

Abstract

Über die Umsetzung der Empfehlungen des UNO-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte an die Schweiz

Publiziert am 05.10.2011

1992 ist die Schweiz dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) beigetreten. Nach einer ersten Überprüfung im Jahre 1997 hat der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Ausschuss) der UNO, der die Umsetzung des Sozialpakts überwacht, im November 2010 eine weitere Überprüfung durchgeführt.

Da die Empfehlungen des WSK-Ausschusses an die Schweiz vom November 2010 ernst genommen wurden, unterstützte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Durchführung eines Seminars im Oktober 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen. Die Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte in Genf (Adh) und das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) durften das Seminar gemeinsam organisieren.

Das Ziel des Seminars über die Umsetzung der Empfehlungen des WSK-Ausschusses der UNO an die Schweiz bestand darin, eine konstruktive Diskussion über die mögliche Umsetzung der Empfehlungen unter Miteinbeziehung der verschiedenen Interessengruppen zu führen. Das Seminar bestand aus zwei Teilen. Am Morgen verfolgten über 150 Personen die öffentlichen Vorträge von Botschafter Claude Wild (EDA), Botschafter Jean-Jacques Elmiger (Staatssekretariat für Wirtschaft), Prof. Eibe Riedel (Mitglied des WSK-Ausschusses) und Prof. Jörg Künzli (Universität Bern) über die Herausforderungen und die Probleme bei der Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSKR) in der Schweiz. Danach fand eine Debatte zum gleichen Thema mit Vertretern von Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft statt, gefolgt von einer Diskussion mit dem Publikum. Am Nachmittag wurde in Arbeitsgruppen, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich waren, über die konkrete Umsetzung der Empfehlungen des WSK-Ausschusses diskutiert.

Die vorliegende Publikation enthält die Vorträge aus dem ersten Teil des Seminars und einen von Dr. Christophe Golay (Adh) verfassten Text, der während des Seminars ausgeteilt wurde, sowie die Berichte der fünf Arbeitsgruppen, die von Prof. Jörg Künzli, Prof. Gianni D’Amato, Dr. Patrice Meyer-Bisch und Dr. Christophe Golay sowie von Frau Johanne Bouchard verfasst wurden. Der Anhang dieser sehr reichhaltigen Dokumente beinhaltet eine Beschreibung des WSK-Ausschusses durch den Verein humanrights.ch, die Empfehlungen des WSK-Ausschusses an die Schweiz sowie die allgemeinen Bemerkungen 3 und 9 des WSK-Ausschusses über die Natur der Verpflichtungen des Sozialpakts sowie die innerstaatliche Anwendbarkeit der WSKR

Angesichts der einhelligen Zustimmung der Teilnehmenden zu den im vorliegenden Bericht enthaltenen Vorschlägen kommt diesem eine ganz besondere Bedeutung zu.

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