Artikel
Vielversprechende Initiative des Rats der Gemeinden und Regionen Europas zur Geschlechtergleichstellung
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Umsetzung in der Schweiz
Abstract
Autorin: Christina Hausammann
Bedeutung für die Praxis:
- Die Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern ruft die Städte und Gemeinden Europas dazu auf, Aktionspläne für die Gleichstellung der Geschlechter zu erarbeiten und sukzessive die in der Charta niedergelegten Grundsätze zu verwirklichen. Die Unterzeichnung der Charta ist freiwillig.
- Gemeinden, die sich der Charta anschliessen und Aktionspläne verfassen, setzen die Vorgaben der internationalen Menschenrechtsinstrumente auf kommunaler Ebene um.
- Entsprechende Aktionspläne haben bis jetzt zwei der 79 schweizerischen Städte und Gemeinden, die die Charta unterzeichnet haben, ausgearbeitet.
- Die Stadt Bern zog aus der ersten Evaluation nach zwei Jahren Aktionsplan eine positive Bilanz.
Am 12. Mai 2006 hat der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) eine Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erlassen und die Städte und Gemeinden Europas aufgefordert, sich mit der Unterzeichnung der Charta zum Grundsatz der Gleichstellung zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen umzusetzen. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Gemeinden, einen Gleichstellungs-Aktionsplan zu erarbeiten, der Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen darlegt. Über tausend Städte und Gemeinden haben die Charta bis heute unterzeichnet, davon 79 aus der Schweiz (Stand: 1. September 2011).
Die unterzeichnenden Gemeinden verpflichten sich auf folgende sechs Grundsätze:
- Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht;
- Die vielfältigen Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen angesprochen werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu garantieren;
- Die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft;
- Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern;
- Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in allen Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich;
- Entsprechend dotierte Aktionspläne und Programme sind notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
In den auf die Grundsätze folgenden 30 Bestimmungen der Charta finden sich in leicht lesbarer Sprache Massnahmen und Instrumente, die zur Verwirklichung der Gleichstellung beitragen. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung von Instrumenten zur Verankerung der Geschlechterperspektive in allen Massnahmen sowie zur Überprüfung der Auswirkungen von Massnahmen auf die Geschlechter (Gendermainstreaming, Gender Assessments, Gender Budgeting).
Aktionspläne als Instrument der Gleichstellungspolitik
Angesichts der Tatsache, dass die Länder zwar durchaus die formelle Gleichberechtigung mehr oder weniger umgesetzt haben, die materielle Gleichstellung aber nur schleppend vorwärts kommt, empfehlen nicht nur die Charta, sondern auch die internationalen Menschenrechtsgremien den Staaten regelmässig die Erarbeitung von Aktionsplänen, so insbesondere auch der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in seiner Allgemeinen Empfehlung Nr. 28.
Aktionspläne in Bern und Zürich
Zwei Städte – Bern und Zürich – haben bis jetzt einen Aktionsplan im Sinne der Charta beschlossen und gemäss Charta Ziele und Prioritäten für eine erste Phase festgelegt. Als erste schweizerische Stadt hat Bern 2008 einen vierjährigen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern für die Jahre 2009–2012 erstellt und dessen Wirksamkeit für die ersten zwei Jahre auch bereits evaluiert. Weiter ist der Stadtrat von Zürich der Aufforderung nachgekommen, indem er im April 2011 entsprechende Massnahmen verabschiedet hat. Beide Gemeinden haben fünf bzw. sechs Schwerpunkte identifiziert: Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, Förderung der Chancengleichheit Jugendlicher in Bildung, Berufswahl und Lebensgestaltung, Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und Sicherung der Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung. Die Stadt Bern hat als weiteren Schwerpunkt die gerechte Verteilung von städtischen Dienstleistungen und Ressourcen gesetzt; die Stadt Zürich die Verbesserung der Datengrundlagen als Voraussetzung für eine gezielte Gleichstellungspolitik sowie die Verbesserung der Situation von Migrantinnen.
Erfahrungsaustausch
Die Stadt Bern lud in der Halbzeit des laufenden Aktionsplans am 1. September 2011 zu einer Tagung in Bern ein, an welcher neben der Stadt Bern die Städte Zürich, Heidelberg und Berlin ihre Erfahrungen zur Diskussion stellten.
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR hat an der Tagung festgehalten, dass aus der Sicht der Menschenrechte von Frauen die Aktionspläne zu begrüssen sind, verbinden sie doch den top-down-Ansatz der Menschenrechtsverträge, die sich in erster Linie an die Staaten richten, mit einer bottom-up-Initiative. Gemeinden, die sich der Charta anschliessen und Aktionspläne verfassen, setzen die Vorgaben der internationalen Menschenrechtsinstrumente auf kommunaler Ebene um, statt vergeblich auf eine nationalstaatliche Steuerung der kommunalen Gleichstellungspolitik zu warten. Denn erfahrungsgemäss scheitert eine solche top-down-Steuerung in der Schweiz regelmässig an föderalistischen Hindernissen.
Angesichts der Tatsache, dass Gleichstellung von Männern und Frauen eine dauerhafte menschenrechtliche Verpflichtung darstellt, ist zu hoffen, dass die Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und die Aktionspläne von Gemeinden wie Bern und Zürich dazu beitragen, die gelegentlich artikulierte «Gender Fatigue» zu überwinden und Gleichstellungspolitik nachhaltig als Gemeindeaufgabe zu verankern.
Weiterführende Links und Dokumente:
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Europäische Charta zur Gleichstellung und die Rolle der Städte und Gemeinden
(pdf, 36 S.) -
Liste der Gemeinden, die die Charta unterzeichnet haben (pdf, 6 S.)
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Informationen auf der Website des RGRE (französisch)
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Informationen auf der Website der deutschen Sektion des RGRE
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Allgemeine Empfehlung des UN-Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau Nr. 28/2010 zu Art. 2 CEDAW
(Französisch oder Englisch via humanrights.ch)