Artikel

Neue App zur Stärkung der Frauenmenschenrechte

Das SKMR hat zusammen mit dem EDA eine App für Smartphones und Tablets entwickelt

Abstract

Autorinnen: Brigitte Schnegg, Josefin De Pietro

Publiziert am 11.12.2013

Bedeutung für die Praxis:

  • Mit der App können Diplomaten*innen, Menschenrechtsexperten*innen sowie NGO-Vertreter*innen mit Suchwörtern schnell und gezielt auf den Inhalt von Konventionen und einstimmig verabschiedeten Resolutionen der UNO zugreifen.
  • Die App stellt ein nützliches Instrument insbesondere für Verhandlungen zu den Frauenmenschenrechten in einem internationalen Umfeld dar.

Hintergrund

Die Menschenrechtsverträge regelten vorerst hauptsächlich die Beziehung zwischen Staat und Bürger. Dies erklärt, weshalb der Staat lange Zeit für die Verletzung von Frauenmenschenrechten nicht zur Verantwortung gezogen wurde, denn die Verantwortung der Staaten war im Prinzip auf das Verhalten ihrer Vertreter*innen beschränkt und galt nicht für die Persönlichkeits- und Privatsphäre. Lange hatten die Menschenrechtsinstrumente für Frauen deshalb auch nur eine begrenzte Bedeutung.

Heute ist allgemein anerkannt, dass die Frauenmenschenrechte integraler Bestandteil der Menschenrechte sind. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das 1979 von den Vereinten Nationen (UNO) verabschiedete Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention, engl.: CEDAW), das 1997 von der Schweiz ratifiziert wurde. Verschiedene UNO-Organe setzen sich seither fortlaufend weiter mit bestimmten Aspekten der Frauenrechte auseinander. So verabschieden unter anderem die UNO-Generalversammlung, der UNO-Menschenrechtsrat, die UNO-Kommission für die Stellung der Frauen (CSW) und der UNO-Sicherheitsrat regelmässig Resolutionen zu den Rechten der Frau.

Die Debatten anlässlich der Ausarbeitung dieser Texte gestalten sich regelmässig schwierig, denn die Menschenrechte der Frauen werden nicht nur nach wie vor verletzt, sondern sie werden auch wieder vermehrt mit Hinweisen auf kulturelle und religiöse Traditionen in Frage gestellt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich die Delegationen während der Verhandlungen auf diejenigen Normen stützen können, die auf internationaler Ebene anerkannt sind. Gerade für kleinere Delegationen ist dieses Wissen zentral.

Die „Women's Human Rights App“: Ein Hilfsinstrument für Verhandlungen

Die Schweizer Delegation hatte deshalb anlässlich einer jährlichen Sitzung der UNO-Kommission für die Stellung der Frau (CSW) die Idee, eine App zu entwickeln, die den Zugriff auf den Inhalt internationaler Rechtstexte zu den Frauenmenschenrechten ermöglicht. Angesichts anspruchsvoller und schwieriger Resolutionsverhandlungen und aufgrund der zahlreichen internationalen Rechtstexte stiess das Projekt auf Anklang. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragte in der Folge den Bereich Geschlechterpolitik des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte mit der Entwicklung der „Women's Human Rights App“.

Beim App handelt es sich nun um eine Datenbank, die die wichtigsten internationalen Texte zum Thema Frauenmenschenrechte enthält und auf die mit Smartphones und Tablets und neu auch über eine Webseite zugegriffen werden kann. Eine Liste von mehr als hundert vordefinierten Suchbegriffen ermöglicht den Zugriff auf Themen wie etwa Frühverheiratungen, sexuelle Gewalt oder wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen. Nach der Auswahl eines Themas kann der Benutzer, bzw. die Benutzerin auf eine Definition des Begriffs, auf entsprechende Bestimmungen in den internationalen und regionalen Konventionen wie auch auf entsprechende Resolutionen der Vereinten Nationen sowie auf weitere in Bezug auf den ausgewählten Suchbegriff einschlägige Dokumente zugreifen.

Eine App zur Stärkung der Frauenmenschenrechte

Frauenmenschenrechte stellen heute einen Schwerpunkt der Schweizer Menschenrechtsaussenpolitik dar und entsprechend engagiert sich die Schweiz auf internationaler Ebene für die Stärkung der Rechte der Frau. Die Finanzierung der App durch das EDA steht im Einklang mit diesem Engagement. Die App, die gratis heruntergeladen werden kann, wurde im September im Rahmen der Sitzungen des UNO-Menschenrechtsrats und der UNO-Generalversammlung in Genf bzw. New York präsentiert.

Mit der App stellen das EDA und der Bereich Geschlechterpolitik des SKMR ein Instrument zur Verfügung, mit dem die aktuellsten Texte und Resolutionen greifbar sind. Die „Women's Human Rights App“ wird deshalb zwei Mal jährlich aktualisiert.

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