Artikel

Geschlechtergleichstellung als vorrangiges Entwicklungsziel

Der Bundesrat beschliesst die Schweizer Position zur Agenda für eine Nachhaltige Entwicklung Post-2015

Abstract

Autorin: Irene Grohsmann

Publiziert am 18.09.2013

Zusammenfassung:

  • Im Rahmen einer Konsultation der UNO hat die Schweiz ihre vier vorrangigen globalen Entwicklungsziele für die Periode nach 2015 definiert.
  • Die Geschlechtergleichstellung gehört nebst Gesundheit, Wassersicherheit und Frieden zu den vier Schweizer Prioritäten.
  • Die von den Mitgliedstaaten erarbeiteten Prioritäten werden auf UNO-Ebene diskutiert, und schliesslich wird eine Auswahl der formulierten Ziele von der UNO-Generalversammlung im Winterhalbjahr 2013/2014 festgelegt.

Hintergrund

Vor mehr als einem Jahrzehnt hat die UNO ihren Mitgliedstaaten klare Ziele gesetzt, die es bis 2015 zu erfüllen gilt. Mithilfe präziser Zielvorgaben und entsprechender messbaren Indikatoren sollte dieses neue Instrument internationaler Gouvernanz verantwortlichen Institutionen klare Leitlinien geben: Mit der im September 2000 verabschiedeten UN Millenniumsdeklaration verpflichteten sich die Staaten, bis 2015 die weltweite Armut zu halbieren und die globale Entwicklung zu fördern.

Als wirksames Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung präsentierte der UNO-Generalsekretär im Jahre 2001 8 Millenniumsziele, 18 Targets und 48 Indikatoren. Diese „Millennium Development Goals“ (MDGs) stellen seither den wichtigsten Orientierungsrahmen für die internationale Entwicklungszusammenarbeit dar. Durch klare messbare Ziele gelang es, die internationale Aufmerksamkeit auf die ausgewählten Ziele zu lenken und Ressourcen zu mobilisieren, um die grössten Lücken auf der Entwicklungsebene anzugehen. Einige der angestrebten Richtwerte sind heute bereits erreicht, zahlreiche weitere werden voraussichtlich bis 2015 erreicht werden und wieder andere werden mit hoher Wahrscheinlichkeit verfehlt werden.

Trotz vielerlei Kritik an den MDGs gelten sie heute als Erfolg und als Beispiel, wie globale Zielvorgaben die Entwicklung beschleunigen können. Deshalb wird bereits heute darüber diskutiert, welche Entwicklungsziele nach 2015 auf die Agenda gesetzt werden sollen („Post-2015“-Agenda).

Gleichzeitig ist im Rahmen der UNO-Konferenz für nachhaltige Entwicklung 2012 („Rio+20“; 20 Jahre nach der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro, dem sog. „Erdgipfel“) ein Projekt mit ähnlicher Stossrichtung initiiert worden: die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Die SDGs sollen auf alle Länder der Welt anwendbar sein und damit, anders als die MDGs, nicht nur den Entwicklungsländern Zielvorgaben vorlegen, sondern auch die entwickelten Länder in die Verantwortung ziehen.

Das Rio+20-Ergebnisdokument «Die Zukunft, die wir wollen» sieht die Schaffung einer offenen, zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe vor, die der 68. Generalversammlung (September 2013 bis September 2014) einen Bericht mit Vorschlägen für SDGs vorlegen soll. Die Ziele sollen die soziale, wirtschaftliche und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung in ausgewogener Weise integrieren und Teil der Post-2015-Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen werden.

Anders als bei den MDGs, die zur Hauptsache von Experten definiert worden sind, soll bei den SDGs ein breiter Konsultationsprozess mit den UN Mitgliedstaaten und mit der Zivilgesellschaft geführt werden, um die vordringlichsten Themen zu identifizieren. Gleichzeitig sind auch alle UN-Agenturen mit der Ausarbeitung einer Agenda für die Zeit nach 2015 beschäftigt.

Konsultationen in der Schweiz

In der Schweiz ist die DEZA mit der Koordination der Arbeiten auf nationaler Ebene und den internationalen Verhandlungen zur Post-2015-Agenda beauftragt. Im Oktober 2012 ist eine Arbeitsgruppe („Interdepartementale Post-2015-Taskforce“), bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen interessierter Bundesämter, eingesetzt worden. Sowohl verwaltungsintern als auch mit der Privatwirtschaft, der Wissenschaft und NGOs sind Konsultationen durchgeführt worden. Damit soll erreicht werden, dass die Schweiz eine national breit abgestützte Position in die internationalen Verhandlungen einbringen kann. Dieser Prozess ist inzwischen abgeschlossen und der Bundesrat hat am 26. Juni 2013 die Position der Schweiz bezüglich der Post-2015-Entwicklungsagenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) festgelegt. Nach umfassenden Konsultationen hat sich die Schweiz auf vier Hauptziele festgelegt, für die sie sich in den internationalen Verhandlungen einsetzen wird:

  • Wassersicherheit für alle
  • Maximierung der Gesundheit in allen Lebensabschnitten
  • Geschlechtergleichstellung
  • Frieden und Sicherheit, namentlich im Kontext von fragilen Staaten und Regionen.

Geschlechtergleichstellung als prioritäres Ziel

Indem sie die „Geschlechtergleichstellung“ zu einer ihrer vier Prioritäten macht, zeigt die Schweiz, dass sie bereit ist, den Frauenmenschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter einen wichtigen Platz einzuräumen und diese Position auf internationaler Ebene zu vertreten. Die Priorisierung kommt zu einem guten Zeitpunkt. 20 Jahre nach der 1995 an der Vierten Weltfrauenkonferenz verabschiedeten „Beijng Declaration and Platform for Action“ ist ein solches Signal wichtig. Denn die in Peking gesetzten Ziele, nämlich Geschlechtergleichheit sowie Entwicklung und Frieden für Frauen weltweit zu verwirklichen, wurden bisher nur zum kleinsten Teil erreicht. Viele der dort definierten Standards sind heute unter Druck und es gilt, Rückschritte zu vermeiden. Daher setzen sich auch viele internationale Organisationen, etwa UN Women, dafür ein, die Anliegen der Gleichstellung der Geschlechter und des Empowerment der Frauen als prioritäres Entwicklungsziel zu definieren.

So geht es weiter

In der von der UNO-Generalversammlung im Dezember 2012 eingesetzten „Open Working Group on Sustainable Development Goals“ teilt sich die Schweiz einen Sitz mit Deutschland und Frankreich. Das erste Treffen der Vertreter fand am 20. Juni 2013 in Bern statt (vgl. Medienmitteilung des EDA vom 20.6.2013). Die Vertreter und Vertreterinnen der drei Mitgliedstaaten sind sich einig, dass es wichtig ist, die Kräfte zu bündeln, um die Suche nach einem Konsens über die neuen SDGs in der Open Working Group voranzutreiben. Die Open Working Group wird der UNO-Generalversammlung im Rahmen der 68. Session, welche am 24. September 2013 beginnt, einen Bericht mit Vorschlägen für die SDGs vorlegen. Ob es gelingen wird, die vier Prioritäten der Schweiz in der Open Working Group durchzusetzen, und welche Prioritäten die UNO Generalversammlung beschliessen wird, ist freilich noch offen.

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