Artikel

Drittes Berichtsverfahren der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW)

Umsetzungsbemühungen der Schweiz im Fokus

Abstract

Autorin: Christina Hausammann

Publiziert am 20.09.2016

Die UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW; Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen und zentral für die Gleichstellung der Geschlechter. Am 2. November 2016 muss sich die Schweiz zum dritten Mal vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf über ihre Bemühungen zur Umsetzung der Konvention rechtfertigen.

Die Schweiz hat die UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) aus dem Jahre 1979 am 27. März 1997 ratifiziert. Seither erstattete sie dem CEDAW-Ausschuss 2001 (Erster/Zweiter Bericht), 2008 (Dritter Bericht) und 2014 (Vierter/Fünfter Bericht) Bericht über ihre Bemühungen zur Umsetzung der Konvention. Der Ausschuss beriet seinerseits in zwei Verfahren über die Umsetzungsbemühungen der Schweiz und richtete in den Jahren 2003 und 2009 Empfehlungen an die Schweiz, mit denen er den jeweiligen Verbesserungsbedarf aufzeigte.

Alte Probleme

Aufgrund des neusten Berichts der Schweiz hat eine Arbeitsgruppe des CEDAW-Ausschusses (Pre-Sessional Working Group) im März 2016 in der sogenannten List of Issues Fragen formuliert, auf die er sich in den Verhandlungen mit der Schweizer Delegation im November konzentrieren wird.

Der CEDAW-Ausschuss legt dabei den Finger auf altbekannte Probleme. Einmal mehr wird zum Beispiel die ungleiche Umsetzung der Konventionsbestimmungen in den einzelnen Kantonen und Gemeinden thematisiert. Weiter werden die prekäre Situation der Gleichstellungsinstitutionen oder die fehlende unabhängige Menschenrechtsinstitution, die Unterrepräsentation von Frauen in öffentlichen Ämtern, bestehende Stereotypen in Familie, Gesellschaft und Medien, die bestehende Lohnungleichheit, die hohe Rate an Teilzeit arbeitenden Frauen sowie die Situation der Migrantinnen aufgegriffen.

Neue Fragen

Sodann möchte der CEDAW-Ausschuss über die Umsetzung neuerer und auch laufender Gesetzgebungsarbeiten informiert werden. Die Schweiz muss sich der Frage stellen, wie häusliche Gewalt aufgrund der neuen Regelung zum gemeinsamen Sorgerecht beurteilt wird, wie das Recht auf Unterhalt des Kindes geregelt ist, wie ein im Falle der Trennung oder Scheidung entstehendes Finanzdefizit zwischen Frau und Mann geteilt wird und wie der Vorsorgeausgleich für geschiedene Frauen verbessert werden soll. Weiter diskutiert werden soll die Frage, ob und wie generell die Auswirkungen von Gesetzgebungsarbeiten auf die Geschlechter geprüft werden.

Als neue Themen greift der CEDAW-Ausschuss den Zugang der Frauen zum Recht auf. Er möchte wissen, welche Erkenntnisse die Schweiz aufgrund der beim SKMR in Auftrag gegebenen Studie "Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen" gewonnen hat und welche Massnahmen sie zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes ergreifen will. Weiter will der Ausschuss Klarheit darüber, ob Richter und Richterinnen, Anwälte und Anwältinnen und weitere Akteure die UNO-Frauenrechtskonvention systematisch anwenden und in wie vielen Fällen sie vor Bundesgericht zur Anwendung gelangte.

Die Schweiz muss darüber hinaus Rechenschaft ablegen, wie weit schweizerische Unternehmen durch ihre Praktiken im Ausland die Menschenrechte der Frauen in den betreffenden Ländern beeinträchtigen. Der Ausschuss möchte auch wissen, welche Massnahmen die Schweiz getroffen hat, um den Geldabfluss aus ärmeren Ländern auf schweizerische Banken und damit die Beihilfe zum Steuerhinterzug zu unterbinden, damit diese Mittel den betreffenden Ländern für die Umsetzung der Frauenrechte zur Verfügung stehen.

Mit Datum vom 14. Juni 2016 hat der Bundesrat die in der List of Issues aufgeworfenen Fragen beantwortet.

Zivilgesellschaft als wichtige Stimme

Zudem haben verschiedene internationale und nationale nichtstaatlichen Organisationen (NGO) der Pre-sessional working Group insgesamt 7 Berichte eingereicht. Darüber hinaus hat auch die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF eine Eingabe gemacht.

Viele der vom CEDAW-Ausschuss aufgeworfenen Fragen sind auf die Informationen von NGO zurückzuführen. So haben die NGO auf die negativen Auswirkungen der Tätigkeit von schweizerischen Unternehmen sowie des Finanzsektors auf die Stellung der Frau im Ausland (extraterritoriale Verpflichtungen), die Probleme von Transmenschen, oder das fehlende Verbot der Körperstrafe bei Kindern hingewiesen. Als weiteres Beispiel ist ein NGO-Bericht zur Situation der Frauen auf der Flucht zu nennen. Hier monierte der CEDAW-Ausschuss in seiner List of Issues, dass die Schweiz zu deren Situation in ihrem Vierten/Fünften Bericht keine Angaben gemacht hat.

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben nun erneut die Gelegenheit, ihre Anliegen noch einmal zu verdeutlichen und zu den in der List of Issues aufgeworfenen Fragen bzw. zu den Antworten der Schweiz bis zum 3. Oktober 2016 Stellung zu nehmen.

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