Artikel

Die Armut in der Schweiz und ihre Relevanz für die Kinderrechte

Die Rechte der Kinder als Massstab für die Beurteilung der Armut in der Schweiz; neue Indikatoren für eine objektive Sichtweise

Abstract

Autor: Jean Zermatten

Publiziert am 31.10.2012

Bedeutung für die Praxis:

  • Aufzeigen von Lösungswegen gegen die Ausgrenzung von Kindern, die in der Schweiz von Armut betroffen sind.
  • Plädoyer für die Investition in die frühe Kindheit.
  • Mögliche Indikatoren zur objektiven Messung der Kinderarmut in der Schweiz.

Einleitung: das Recht auf Entwicklung – die Realität in der Schweiz

Artikel 6 der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) enthält ein Grundrecht, nämlich das Recht eines jeden Kindes, sich seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechend entwickeln zu dürfen. Daraus leitet sich die Verpflichtung der Vertragsstaaten ab, so weit wie möglich alle dafür erforderlichen Hilfsmittel bereitzustellen. Liest man Art. 6 KRK in Verbindung mit Art. 4 KRK, ist diese Forderung sehr klar formuliert: «Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Massnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel [...].» Das individuelle Recht auf Entwicklung wird zudem als einer der vier Grundsätze der Konvention betrachtet.

Zuzulassen, dass ein Kind während seiner wichtigsten Entwicklungsphasen von vermeidbaren Beeinträchtigungen betroffen ist, stellt eine Verletzung dieses Grundprinzips und des genannten in der KRK formulierten Rechtes dar. Der Vergleich der Situation in verschiedenen Vertragsstaaten zeigt allerdings, dass dieses Recht in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich und auch innerhalb der Staaten oft sehr ungleich umgesetzt wird.

Ein internationaler Vergleich findet sich in der Studie, die das UNICEF Innocenti Forschungszentrum seit dem Jahr 2000 durchführt. Die 9. Ausgabe (2009) zeigt klar auf, dass die Entwicklung der am stärksten benachteiligten Kinder verzögert ist, ohne dass dies irgendwelche Massnahmen zur Folge hat. Die Studie untersucht die drei Faktoren Familieneinkommen, Ausbildung sowie Gesundheit von Jugendlichen und teilt die 24 OECD-Länder (sowie einige Nicht-OECD-Länder) danach ein, inwieweit sie der Forderung «Es wird kein Kind zurückgelassen!» nachkommen. Angeführt wird die Liste von Dänemark, Finnland, den Niederlanden und der Schweiz (die Daten zur Schweiz stammen aus dem Jahr 2007), während die Schere der Ungleichheit unter den Kindern in den USA sowie in Griechenland und Italien am weitesten geöffnet ist.

Auch wenn die Klassierung ehrenvoll erscheinen mag, bleibt die Zahl der Kinder in der Schweiz, die «zurückgelassen» werden, doch sehr beträchtlich. Mitte Dezember 2011 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BFS) die neuesten Daten zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC-Daten). Ihnen ist zu entnehmen, dass der Anteil der von Armut betroffenen Bevölkerung etwas zurückgegangen ist und 2010 zwischen 7,6% und 14,2% betrug (2009: zwischen 8% und 14,6%). Am stärksten gefährdet sind Haushalte mit Kindern.

2010 galten in der Schweiz folgende Armutsgrenzen (Quelle BFS, 2012): ein monatliches verfügbares Einkommen von 2'243 Franken für eine Einzelperson, 3'800 Franken für Alleinerziehende mit zwei Kindern unter 16 Jahren und 4'000 Franken für Paare mit zwei Kindern. Demnach waren 7,8% der Schweizer Bevölkerung oder rund 586'000 Personen von Armut betroffen. Dem Armutsrisiko am stärksten ausgesetzt sind Alleinerziehende, Personen mit geringer Bildung und alleinlebende Personen unter 65 Jahren.

Gemäss Caritas, der Vorreiterin in Sachen Armutsbekämpfung, zählt die Schweiz trotz ihrem Lebensstandard, der zu den weltweit höchsten gehört, rund 260'000 arme Kinder (Daten vom Januar 2012). Erschwerend kommt hinzu, dass die soziale Mobilität in der Schweiz generell sehr gering ist, so dass diese Armut «erblich» ist.

Negativspirale

Die 260'000 armen Kinder leben in Haushalten, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, oder in Working-Poor-Haushalten. Zum Geldmangel gesellen sich oft auch das Fehlen gesunder Mahlzeiten, prekäre Wohnverhältnisse und nicht der Jahreszeit entsprechende Kleidung. Das Recht der Kinder auf Ausbildung ist bedroht und manchmal ist auch die Gesundheitsversorgung ungenügend.

Die Auswirkungen, die Armut und Zugehörigkeit zu einer sozial benachteiligten Schicht auf Kinder haben, sind bekannt: schlechte Gesundheit, Beeinträchtigung der körperlichen Entwicklung, geringe kognitive und sprachliche Fortschritte, unzulängliche schulische Leistungen, Verhaltensstörungen, ja sogar die Gefahr, später arbeitslos, delinquent und/oder drogenabhängig zu werden. Gleichzeitig müssen diese Kinder einen Grossteil ihrer Energie dafür einsetzen, den familiären Zusammenhalt zu sichern und ihre Freundinnen und Freunde nicht zu verlieren.

Kurz gesagt, diese Kinder «erben» die Armut ihrer Eltern, sie befinden sich in einer Negativspirale, der sie nur schwer entkommen können, und laufen Gefahr, ihren eigenen Kindern ebenfalls keine besseren Lebensbedingungen bieten zu können.

Lösungswege gegen die Ausgrenzung von armen Kindern in der Schweiz

Die mit der Armut verbundenen sozioökonomischen Unterschiede zwischen Kindern können dazu führen, dass arme Kinder ausgegrenzt werden. Niemand zweifelt daran, dass dieses Gefälle möglichst rasch eliminiert werden muss. Caritas plädiert dafür, solche Ausgrenzungsmechanismen in der Schweiz zu bekämpfen, und richtet einen Appell an die kantonalen und kommunalen Behörden, Massnahmen zur Existenzsicherung zu ergreifen und die Chancengleichheit umzusetzen. Dabei muss auch bei den Eltern angesetzt werden, z. B. indem die Schaffung von günstigem Wohnraum gefördert wird.

Des weiteren sind die Auszahlung von Ergänzungsleistungen für Familien und die Bereitstellung von Kinderbetreuungs- und Ausbildungsangeboten erforderlich. Nur unter solchen Bedingungen werden sozial benachteiligte Kinder nicht ausgegrenzt und können ihren Kameradinnen und Kameraden auf Augenhöhe begegnen. Mehrere Kantone denken über Beihilfen für arme Familien nach, so z. B. das Wallis mit seinem Projekt zur Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen, das auf dem Modell der eidgenössischen AHV/IV basiert.

Hinsichtlich der Kosten stellt die Ungleichheit eine Zeitbombe dar, denn obschon der Löwenanteil vom Kind selbst getragen wird, wird die Rechnung auch von der Gesellschaft bezahlt, indem der Druck auf die Gesundheitsdienste sowie die Sozialschutz- und Wohlfahrtsprogramme steigt.

In die frühe Kindheit investieren

In Krisenzeiten sollte die Hilfe in erster Linie den ärmsten Kindern zugute kommen, sie dürfen nicht das letzte Glied der Kette sein. Die Chance, sich körperlich und geistig gut zu entwickeln, hat jedes Kind nur genau einmal. Es muss Aufgabe der Regierungen sein, diese Chance intakt zu halten – in Krisenzeiten genauso wie in Zeiten des Wohlstands. In der Praxis bedeutet dies, dass die Ressourcen eines Landes prioritär für die Grundleistungen und den Schutz der Kinder in ihren ersten Lebensjahren verwendet werden müssen. Um Benachteiligungen auszugleichen, muss in die frühe Kindheit investiert werden.

Denn die ersten Lebensjahre sind entscheidend. Verpasst das Kind einen Schritt in der persönlichen (kognitiven, neurobiologischen) oder sozialen Entwicklung, muss dieser später nachgeholt werden. Manchmal ist dies jedoch nicht möglich und die betroffenen Kinder müssen permanent mit diesem Nachteil leben. Dies ist schlussendlich schwieriger und teurer.

Darüber hinaus muss unbedingt auf die grosse Bedeutung hingewiesen werden, die das Soziale Lernen für die Kinder hat. Kinder armer oder alleinerziehender Eltern leiden häufig an Einsamkeit und fehlendem sozialen Kontakt. Einrichtungen für Kleinkinder bieten Begegnungsmöglichkeiten und vor allem auch die Möglichkeit der Vermittlung von Werten des Zusammenlebens wie die gegenseitige Achtung, das Teilen und die Freude am Spiel.

Da aufgrund der neuen Arbeitsmarktlage und wirtschaftlich schwieriger Situationen auch in der Schweiz oft beide Eltern arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen, verbringen die Kinder viel Zeit in Tageseinrichtungen für Kleinkinder. Deshalb müssen sich diese Einrichtungen durch ein qualitativ hochstehendes Angebot auszeichnen, und zwar nicht nur in Bezug auf den logistischen Rahmen, sondern vor allem auch hinsichtlich der Dienstleistungen, welche die dort arbeitenden Personen erbringen. Solche Betreuungsangebote müssen selbstverständlich allen Bevölkerungsschichten offen stehen, es ist aber auch klar, dass die Kinder der benachteiligten Klassen am meisten davon profitieren sollten.

Aber auch die Lösungen innerhalb der weiteren Familie dürfen nicht vergessen werden. Oft spielen die Grosseltern, Onkel und Tanten eine entscheidende Rolle, die nur wenig anerkannt wird. Eine Politik, welche die Armut in der Schweiz bekämpfen will, muss sich also nicht nur um den Zugang zu Betreuungsplätzen und die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl entsprechender Strukturen kümmern, sondern muss – mit Ausbildungsangeboten und wirtschaftlicher Unterstützung – auch weniger formelle Lösungen innerhalb der Familie des Kindes fördern.

Schlussfolgerung und Kommentar

Familien- und Kinderarmut in der Schweiz sind eine Realität. Man kann sie anhand des Familieneinkommens oder aber danach beurteilen, inwiefern die Rechte des Kindes gewahrt sind. Ein Ansatz, der sich auf Indikatoren stützt, welche die Rechte des Kindes berücksichtigen (UNICEF verwendet drei Indikatoren: Familieneinkommen, Ausbildung, Gesundheit der Jugendlichen), ergäbe wahrscheinlich ein objektiveres Bild der Situation der Kinder in der Schweiz und würde gezieltere und wirksamere Messungen erlauben. Wären gar mehr als 260'000 Kinder betroffen, wenn die Fälle gezählt würden, bei denen die Kinderrechte nicht gewahrt sind?

Es wird daher vorgeschlagen, die Situation hinsichtlich der folgenden Kriterien zu beurteilen:

  • Zugang zu Wohnraum, Wohnbedingungen,
  • Ernährung (Menge und Qualität),
  • Möglichkeit, unter gesunden und sicheren Lebensbedingungen zu leben,
  • Zugang zu Tageseinrichtungen für Kleinkinder (Krippen, Kinderhorte, Kindergärten, vorschulische Erziehung, Unterstützung innerfamiliärer Lösungen),
  • Zugang zu Primar-, Sekundar- und Berufsausbildung,
  • Zugang zu geistiger und körperlicher Gesundheitsversorgung,
  • Zugang zu besonderer Betreuung für behinderte Kinder,
  • Zugang zu Kinderschutzdiensten und zu Rehabilitationseinrichtungen für Opfer,
  • Zugang zu vormundschaftlichen Massnahmen, wenn die Situation dies verlangt,
  • Möglichkeit, sich an den Entscheidungen und allgemein am Leben des Gemeinwesens, insbesondere an Strategien/Programmen zur Reduktion der Armut zu beteiligen.

Die erfassten Daten müssen selbstverständlich nach Altersgruppe, Geschlecht, Nationalität und Risikogruppe aufgeschlüsselt werden.

Unserer Ansicht nach bedarf es noch einiger Fortschritte, um von der Erfassung rein wirtschaftlicher Daten zu einem umfassenden Verständnis der vielgestaltigen Armut in der Schweiz zu gelangen und deren Auswirkungen auf die Kinderrechte beurteilen zu können.

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