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Für einen besseren Schutz von Kindern in der Schweiz: Verbot von Körperstrafen?

Internationales Kolloquium

Publiziert am 03.05.2018

In der Schweiz wird immer wieder darüber diskutiert, inwiefern die Anwendung von Körperstrafen in der Kindererziehung akzeptabel ist. Sind Körperstrafen nützlich oder gar notwendig für die bestmögliche Erziehung der Kinder oder sollten diese besser verboten werden?

Zahlreiche internationale Studien zeigen die Ineffizienz von Körperstrafen sowie deren kontraproduktive erzieherische, psychologische und soziale Auswirkungen auf. Zudem sehen bereits 32 europäische Länder ein ausdrückliches Verbot von Körperstrafen oder anderen erniedrigenden Bestrafungen psychischer oder physischer Art vor. In der Schweiz gehen die Meinungen darüber, ob es ein Verbot von Körperstrafen braucht, weit auseinander. Das Kolloquium widmet sich daher den internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen und untersucht die Auswirkungen der Körperstrafen auf die Entwicklung und Gesundheit der Kinder in der Schweiz. Weiter werden Massnahmen zur Verringerung von negativen oder gewaltsamen Erziehungsansätzen identifiziert und die unterschiedlichen Einstellungen von Fachpersonen in Bezug auf die Körperstrafe kritisch beleuchtet.

Die Veranstaltung wird vom Centre interfacultaire en droits de l’enfant (CIDE) der Universität Genf (welches beim SKMR für den Themenbereich Kinder- und Jugendpolitik zuständig ist) zusammen mit dem Internationalen Institut der Kinderrechte sowie weiteren Partnern organisiert.

Das Kolloquium richtet sich an Personen aus der Politik, Fachleute aus den Bereichen Recht, Familienmediation, Psychologie, Schule, Soziologie oder Medizin, Verwaltungsmitarbeitende aus dem Bereich Kinderschutz, Sozialarbeitende, Medienschaffende sowie Studierende in höheren Semestern und Doktorierende.

Termin: Donnerstag, 3. bis Freitag, 4. Mai 2018
Ort:
Inselspital, Bern

Appell von Bern

Der "Appell von Bern" wurde in diesem Kolloquium veröffentlicht. Er enthält klare Forderungen im Hinblick auf die Schaffung eines ausdrücklichen Verbots von Körperstrafen und anderen erniedrigenden Behandlungen von Kindern.

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