Studien & Gutachten

Das Kindesschutzrecht

Studie des SKMR: Die ersten Auswirkungen im Bereich der Umsetzung in den Kantonen Genf, Waadt und Zürich

Publiziert am 19.03.2015

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, enthält Änderungen, welche die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz beeinflussen können. Dazu zählen insbesondere die Zusammensetzung der neuen interdisziplinären und professionellen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die Kindesanhörung durch diese Behörde sowie die neu für das Kind vorgesehene Verfahrensvertretung. Diese neuen Vorgaben auf institutioneller und Verfahrensebene stärken die in der UNO-Kinderrechtskonvention enthaltenen Rechte des Kindes auf Anhörung und Teilnahme am Verfahren. Sie werden es erlauben, in den Kindesschutzverfahren dem übergeordneten Kindeswohl besser Rechnung zu tragen.

In dieser Studie, die gestützt auf Gesprächen mit Mitgliedern von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie weiteren massgeblichen Akteuren des Kindesschutzsystems in drei Kantonen (GE, VD, ZH) entstanden ist, werden die ersten Auswirkungen des neuen Rechts unter den folgenden Schwerpunkten betrachtet: Interdisziplinarität der Behörde, Kindesanhörung und Rechtsvertretung. Ausserdem wurde die Frage gestellt, ob und inwiefern das neue Recht den Zugang des Kindes zum Kindesschutzsystem beeinflusst hat.

Die Studie enthält in einem ersten Teil eine kurze Zusammenstellung der relevanten internationalen Rechtsgrundlagen, gefolgt von den nationalen Bestimmungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Den Hauptteil der Studie bildet die Darstellung und Analyse der auf kantonaler Ebene gesammelten Informationen, mit anschliessenden Denkanstössen für mögliche spezifische Verbesserungen in den einzelnen Kantonen.

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