Artikel
Bessere medizinische Dokumentation und Berichterstattung bei Misshandlungsverdacht von Inhaftierten gefordert
Grundsätze des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)
Abstract
Autorin: Vijitha Veerkatty
Bedeutung für die Praxis:
- Inhaftierte sind innert 24 Stunden nach Eintritt ins Gefängnis durch das medizinische Personal zu untersuchen.
- Das Medizinpersonal in Haftanstalten ist verpflichtet, medizinische Befunde, die auf eine Misshandlung des Inhaftierten hinweisen, der zuständigen Stelle zu melden.
- Systematische medizinische Untersuchungen und Dokumentationen erleichtern die Ermittlungen von allfälligen Misshandlungsfällen und wirken zugleich präventiv gegen zukünftige Übergriffe.
Am 6. November 2013 veröffentlichte das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) ihren 23. Jahresbericht. Darin betont sie insbesondere die Wichtigkeit von Dokumentation und Berichterstattung von medizinischen Befunden bei Misshandlungsverdacht einer inhaftierten Person. Eine rechtzeitige Protokollierung und Meldung sei essentiell für die Ermittlung von allfälligen Misshandlungsfällen und um mutmassliche Täter zur Verantwortung zu ziehen. Dies sei wiederum die stärkste Abschreckung gegen zukünftige Misshandlungen. Die bestehenden medizinischen Berichtverfahren seien in vielen Ländern aber unbefriedigend. Die CPT nehme diesen Missstand deshalb zum Anlass, um auf die von ihr entwickelten Grundsätze zur genügenden medizinischen Dokumentation und Berichterstattung in Haftanstalten hinzuweisen.
Medizinalpersonal ist gefordert
Das Hauptaugenmerk richtet die CPT bei ihren Forderungen auf die Rolle des medizinischen Personals in Haftanstalten und ähnlichen Institutionen. Sie verlangt zum einen, dass das Medizinalpersonal Inhaftierte nach Eintritt in eine Haftinstitution systematisch innert 24 Stunden angemessen befragt und auf Misshandlungen körperlich untersucht. Zum anderen fordert sie eine automatische Berichterstattung, wenn das medizinische Personal im Rahmen seiner Arbeit medizinische Befunde feststellen, welche auf eine Misshandlung hinweisen. Die Information müsse sofort und ausnahmslos der zuständigen Stelle gemeldet werden, unabhängig vom Wunsch oder der Erklärung der betroffenen Person.
Bei der Umsetzung dieses Postulats sei insbesondere die Dringlichkeit der Situation zu berücksichtigen. Die Information müsse deshalb an jene Stelle weitergleitet werden, welche am schnellsten und bestmöglichsten eine Misshandlung beenden kann. Damit die genannten Pflichten sachgerecht wahrgenommen werden können, verlangt die CPT schliesslich eine entsprechende Ausbildung für das in Haftanstalten und ähnlichen Institutionen arbeitende medizinische Personal.
Weiterführende Links und Dokumente:
-
23rd General Report on the CPT's Activities (2012-2013), insbes. p. 33-41 (PDF, englisch, S. 70)