Studien & Gutachten

Studie zum Freihandelsabkommen mit China

Menschenrechtliche Pflichten für die Verhandlungsführung

Publiziert am 04.12.2011

Ein im Auftrag einer NGO-Koalition vom Themenbereich "Menschenrechte und Wirtschaft" des SKMR erstelltes Rechtsgutachten verlangt für die laufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China eine eine menschenrechtssensible Verhandlungsführung.

Das Gutachten wurde von der Leiterin des Kompetenzzentrums für Menschenrechte an der Universität Zürich, Christine Kaufmann unter Mitarbeit von Jonatan Niedrig erarbeitet. Das Zürcher Kompetenzzentrum bildet den Themenbereich «Menschenrechte und Wirtschaft» im Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR.

Ergebnisse der Studie

Die Studie enthält eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, eine Einschätzung zu einigen menschenrechtlichen Risiken im Kontext des Freihandelsabkommens mit China, eine Auswahl von geeigneten Möglichkeiten, wie menschenrechtliche Kriterien in das Freihandelsabkommen eingebaut werden könnten, sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen. Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Abklärungspflicht
    Es besteht eine rechtliche Verpflichtung der Schweiz zur Abklärung der menschenrechtlichen Implikationen eines Freihandelsabkommens mit der VR China.
  • Pflicht zur Identifizierung der spezifischen menschenrechtssensiblen Bereiche
    Es muss eine Risikoabklärung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen auf die Menschenrechtslage in der VR China vorgenommen werden.
  • Pflicht zur menschenrechtssensiblen Verhandlungsführung
    Die Schweiz hat eine grundsätzliche Verpflichtung, die Ergebnisse dieser Abklärungen in die Verhandlungen mit China einfliessen zu lassen und darauf hinzuarbeiten, dass auch ein entsprechendes Verhandlungsergebnis erreicht wird.

Medienecho

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