Studien & Gutachten

Digitalisierung und Privatsphäre im Arbeitsverhältnis

Digitale Technologien: Chancen und Risiken

Abstract

Künstliche Intelligenz, Big Data, Supercomputer, Internet of Things: Digitale Technologien bergen nebst einem grossen Potenzial zu positiven Veränderungen unserer Lebensweise auch ernstzunehmende menschenrechtliche Risiken – u.a. für die Unversehrtheit der Privatsphäre von Arbeitnehmenden. Die Studie des SKMR zeigt, welche digitalen Technologien heute und zukünftig am Arbeitsplatz relevant sind, und beantwortet damit verbundene Fragen zum Recht auf Privatsphäre.

Publiziert am 27.10.2021

Der digitalisierte Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz werden digitale Technologien in einer Vielzahl von Prozessen eingesetzt, u.a. zur Auswahl von Bewerber*innen, zur Optimierung von Wertschöpfungs- und Kommunikationsprozessen, zum Schutz der Sicherheit der Mitarbeitenden und der Produktionsmittel oder zur Überwachung, Kontrolle und Anleitung von Arbeitnehmenden.

Neuere Beispiele für digitale Anwendungen im Beschäftigungsverhältnis umfassen das GPS-Tracking, Wearables (z.B. Smartwatches oder Datenbrillen), auf Biometrie basierte und weitere "intelligente" algorithmische Systeme (z.B. Videosysteme, die das Verhalten von Bewerber*innen automatisiert analysieren). Der digitale Wandel bringt zudem eine Diversifizierung von Arbeitsmodellen mit sich, die eine orts- und/oder zeitunabhängige Arbeit ermöglichen.

Datenverarbeitung ja, aber…

Mit der Anwendung von digitalen Technologien am Arbeitsplatz geht ein praktisch unbegrenztes Potenzial zur Datenverarbeitung einher. Dies birgt das Risiko, dass dabei nicht nur geschäftliche, sondern auch personenbezogene private Daten erhoben werden.

Alle Datenbearbeitungen in einem Beschäftigungsverhältnis müssen deshalb transparent erfolgen und die Eignung von Arbeitnehmenden betreffen oder für die Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sein. Je grösser das Risiko für die Privatsphäre der Arbeitnehmenden, desto überzeugender müssen zudem die betrieblichen Interessen sein, um den Einsatz von digitalen Technologien zu rechtfertigen. Besondere Anforderungen gelten für schützenswerte Personendaten (z.B. Gesundheitsdaten) oder bei der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen (profiling).

Regulatorische Entwicklungen in einem schwer regulierbaren Bereich

Die rasante Entwicklung neuer Technologien erschwert es den zuständigen Behörden, Rechtsgrundlagen in Echtzeit dem aktuellen technischen Stand anzupassen. Der Einsatz digitaler Technologien im Alltag und im Arbeitsleben offenbart deshalb immer wieder Anwendungsfälle, die noch nicht von bestehenden Gesetzen erfasst sind und deshalb mittels Auslegung beurteilt werden müssen.

Neue datenschutzrechtliche Regulierungen – u.a. in der EU und in der Schweiz – verlangen deshalb, dass der Datenschutz bereits im Rahmen der Technikgestaltung (privacy by design) und den Datenschutz-Voreinstellungen (privacy by default) angemessen berücksichtigt wird. Ergänzend werden Folgenabschätzungen (privacy impact assessment) verlangt, wenn die Datenbearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt.

Der Einbezug von Arbeitsrecht ist wichtig

Aus menschenrechtlicher Perspektive ist es wichtig, dass mit Blick auf digitale Sachverhalte am Arbeitsplatz nicht nur ein datenschutzrechtlicher Ansatz verfolgt wird, sondern auch der arbeitsrechtliche Schutz der Privatsphäre verstärkt wird. Wie die Debatte rund um Uber-Anstellungsverträge belegt, sollten zudem auch jene von digitalen Technologien geförderten selbstständigen Arbeitstätigkeiten vom Arbeitsrecht erfasst werden, die heute noch nicht darunterfallen.

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