Studien & Gutachten

Abkommen der UNO zu Wirtschaft und Menschenrechten

SKMR analysiert den dritten Entwurf vom 6. August 2020

Abstract

Eine Arbeitsgruppe der UNO diskutiert seit mehreren Jahren die Schaffung eines Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten. Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Staaten Unternehmen mit Sitz in ihrem Gebiet zu einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung verpflichten sollen. Weitere zentrale Punkte des Entwurfs sind die zivil- und strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen sowie die Rechte der Opfer.

Publiziert am 29.10.2020

Die Analyse des SKMR zeigt verschiedene positive Entwicklungen auf. So fügt sich der neue Konventionsentwurf besser in das System bestehender internationaler Abkommen, Leitlinien und Entwicklungen ein. Neu erfasst der Entwurf beispielsweise auch die menschenrechtliche Verantwortung staatlicher Unternehmen. Zudem orientieren sich die einzelnen Schritte der vorgeschlagenen menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung stärker an den UNO-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten und den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen. Unklar sind hingegen nach wie vor die im Entwurf enthaltenen Haftungsvoraussetzungen. Diese müssen von der UNO-Arbeitsgruppe vertieft diskutiert werden.

In der Woche vom 26. Oktober 2020 fand das sechste Treffen der UNO-Arbeitsgruppe statt, an welchem der neue Entwurf erstmals diskutiert wurde. In den kommenden Monaten werden die Staaten, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft weitere Gelegenheiten haben, sich zum Entwurf zu äussern.

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