Studien & Gutachten

Entwurf der geplanten UNO-Konvention zu Wirtschaft und Menschenrechten

SKMR Analysepapier: Konvention soll UNO-Leitprinzipien stärker berücksichtigen

Abstract

Wie ist das Verhältnis zwischen der neuen, verbindlichen Konvention und den bestehenden UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte? Eine Analyse des SKMR kommt zum Schluss, dass die beiden Rechtsinstrumente einander ergänzen können. Bei der Ausarbeitung der neuen Konvention muss jedoch vermehrt auf Übereinstimmung mit den UNO-Leitprinzipien geachtet werden.

Publiziert am 31.10.2018

Gegenwärtig diskutiert eine UNO-Arbeitsgruppe die Schaffung einer neuen verbindlichen Konvention, die menschenrechtsrelevante Aktivitäten von Unternehmen regulieren will. Die Schweiz nimmt an diesem Prozess teil. Sie vertritt die Position, dass die Arbeit an der neuen Konvention die Weiterentwicklung und Umsetzung der bestehenden UNO-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten nicht beeinträchtigen darf. Vielmehr sollen die beiden Instrumente einander ergänzen.

Der am 16. Juli 2018 veröffentlichte, erste Entwurf der Konvention fokussiert auf die Prävention gegen Menschenrechtsbeeinträchtigungen durch Unternehmen: Im nationalen Recht soll eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht verankert werden. Ein zweiter Schwerpunkt der Konvention betrifft die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen.

Die Analyse des SKMR zeigt, dass die Voraussetzungen für ein komplementäres Verhältnis der beiden Instrumente gegeben sind. Sie kommt aber auch zum Schluss, dass die Terminologie und die Kernkonzepte des Konventionsentwurfs (wie etwa die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht) besser mit den UNO-Leitprinzipien abgeglichen werden müssen. Schliesslich verweist das Papier auf verschiedene Bereiche, welche innerhalb der Konvention noch nicht kohärent geregelt oder mit bestehenden internationalen oder nationalen Regeln besser abzustimmen sind.

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