Studien & Gutachten

Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter

Menschenrechtliche Schutzpflichten im globalen Datentransfer

Publiziert am 18.10.2016

Als Folge der Digitalisierung werden immer grössere Mengen von Daten übermittelt. In der global agierenden Informations- und Dienstleistungsgesellschaft ist es zudem kaum mehr möglich, zwischen In- und Auslandskommunikation zu unterscheiden. Die Studie des SKMR gibt einen Überblick über die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz in Bezug auf das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter. Im Zentrum steht die Frage, ob den menschenrechtlichen Pflichten des Staates und der Verantwortung von Unternehmen extraterritoriale Wirkungen zukommen.

Grenzüberschreitende Datenschutzpflicht der Staaten

Die staatliche Pflicht zum Schutz der Privatsphäre gilt für alle Datenbearbeitungen, unabhängig davon, ob sie durch den Staat oder durch Private erfolgen oder ob die Daten innerhalb desselben Staates oder in Drittstaaten übermittelt werden.

Die menschenrechtliche Datenschutzpflicht wird auf internationaler Ebene dabei meist nicht territorial definiert, sondern anhand der Kontroll- und Regulierungsmacht über digitale Personendaten sowie der konkreten Auswirkungen der Datennutzung. So fallen der Ort der Datenbearbeitung und der Aufenthaltsort der durch eine Datenbearbeitung betroffenen Person als Anknüpfungspunkte der menschenrechtlichen Pflichten in Betracht. Im Inland verarbeitete Personendaten von Personen, die sich in Drittstaaten aufhalten, sind deshalb auch zu schützen. Unterscheidungen aufgrund der Nationalität der von Datenbearbeitungen betroffenen Personen sind im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot hingegen problematisch. Auch Unterscheidungen aufgrund des Aufenthaltsorts der Betroffenen dürften aus menschenrechtlicher Perspektive nur dann gerechtfertigt sein, wenn kein anderer Anknüpfungspunkt vorhanden ist. Wenn also zum Beispiel Privatunternehmen keine genügende Verbindung zur Schweiz aufweisen oder die Datenbearbeitung nicht in der Schweiz stattfindet.

Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen

Daneben haben Unternehmen bei der Gewährleistung des Rechts auf Privatsphäre eine zunehmend wichtige Rolle. Sie werden deshalb von verschiedenen internationalen Gremien dazu aufgefordert, ihre Verantwortung zur Achtung der Privatsphäre im Sinne der UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten wahrzunehmen. Dabei bieten sektorspezifische Initiativen – wie etwa die Global Network Initiative (GNI) – zur Konkretisierung der unternehmerischen Verantwortung eine wesentliche Orientierungshilfe und Anhaltspunkte für die Umsetzung. Aus menschenrechtlicher Perspektive kann aber keine (gänzliche) Übertragung staatlicher Überwachungs- und Rechtsdurchsetzungskompetenzen auf Unternehmen erfolgen.

^ Zurück zum Seitenanfang