Studien & Gutachten

Freiheitsentzug und Freiheitsbeschränkung im Asylverfahren

Studie des SKMR

Abstract

Eine Studie des SKMR untersucht, ob die Internierung von Asylsuchenden in geschlossenen Unterkünften in der Schweiz überhaupt verfassungs- und völkerrechtlich zulässig ist. Weiter geht sie der Frage nach, unter welchen Bedingungen eine Freiheitsbeschränkung von Asylsuchenden als Freiheitsentzug betrachtet werden muss. Diese Unterscheidung ist rechtlich von grosser Bedeutung.

Publiziert am 21.08.2017

Dass die Idee einer Internierung aller asylsuchenden Personen nach dem Vorbild Australiens auch in Europa nicht nur Bestandteil politischer Rhetorik ist, sondern Realität, zeigt das Beispiel Ungarn. Auch in der Schweiz sind Forderungen nach geschlossenen Asylzentren für spezifische Gruppen von Asylsuchenden zumindest in jüngerer Vergangenheit ebenfalls Bestandteil des migrationspolitischen Diskurses.

Vor diesem Hintergrund prüft die Studie "Freiheitsentzug und Freiheitsbeschränkung bei ausländischen Staatsangehörigen – Dargestellt am Beispiel der Unterbringung von Asylsuchenden in der Schweiz" zunächst, in welchen Situationen es der Schweiz gestützt auf die abschliessende Liste der Haftgründe von Art. 5 EMRK überhaupt rechtlich erlaubt wäre, geschlossene Unterkünfte für Asylsuchende im Sinne einer Internierung und damit als Freiheitsentzug vorzusehen.

Die Studie untersucht weiter, wann Beschränkungen der Bewegungsfreiheit Asylsuchender eine derartige Intensität annehmen, dass sie nicht mehr als blosse Freiheitsbeschränkung, sondern als Haft (d.h. als Freiheitsentzug) einzustufen sind.

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