Studien & Gutachten

Einführung einer bundesgesetzlichen Meldepflicht für Fachleute bei Verdacht auf sexuelle Gewalt und Übergriffe im Gesundheits-, Heim- und Erziehungswesen

Abklärung des SKMR

Abstract

Abklärung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR, Themenbereiche Geschlechterpolitik und Polizei & Justiz, zuhanden der Stiftung linda

Publiziert am 21.08.2012

Die Meldepflicht für sexuelle Gewalt und sexuelle Übergriffe von Personen, die im Gesundheits-, Heim-, und Erziehungswesen in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen – beispielsweise in Heimen untergebrachte Personen oder Kranke in Spitälern bzw. Patientinnen in privaten Arztpraxen oder Schülerinnen und Schülern – ist heute in verschiedenen Kantonen geregelt, in anderen nicht. Auf Bundesebene besteht keine explizite, spezialgesetzliche Pflicht zur Meldung solcher Vorfälle.

In der Vergangenheit gab es jedoch verschiedene Vorstösse zur Einführung einer Meldepflicht auf Bundesebene, so z.B. die Motion Hutter-Hutter betreffend eine Meldepflicht für Opfer von Gewaltdelikten, die Motion Allemann zur Einführung einer einheitlichen Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt sowie die Motion Aubert betreffend den Schutz des Kindes vor Misshandlung und sexuellem Missbrauch. In den beiden erstgenannten Vorstössen wurde das Anliegen der Einführung einer Meldepflicht u.a. damit begründet, dass dadurch eine Möglichkeit bestehen würde, Fälle von Gewalt systematisch zu erheben und zu analysieren. Der Bundesrat war nicht bereit, diesen Motionen Folge zu leisten, wobei das Argument, dass der Bund dafür keine Regelungskompetenz besitze, im Vordergrund der negativen Antwort stand.

Die Stiftung linda plant politische Vorstösse zur Einführung einer schweizweit geltenden allgemeinen Meldepflicht für Fachleute bei Verdacht auf sexuelle Gewalt und sexuelle Übergriffe, insbesondere im Gesundheits-, Heim-, und Erziehungswesen, und will wissen, ob der Bund verfassungsrechtlich die Zuständigkeit besitzt, eine solche Meldepflicht einzuführen. Die vorliegende Abklärung wurde von den Themenbereichen Geschlechterpolitik sowie Polizei und Justiz des SKMR zuhanden der Stiftung verfasst.

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