Artikel

Rechte des Kindes: Neue Strategie des Europarats

Rechte des Kindes: Neue Strategie des Europarats

Abstract

Autoren*innen: Philip Jaffé, Claire Piguet

Publiziert am 02.05.2012

Bedeutung für die Praxis:

  • Die verschiedenen rechtssoziologischen Regulierungen des Europarates zur Förderung der Kinderrechte werden in der Schweiz neu bekräftigt.
  • Es werden Prioritäten gesetzt, die sowohl in der Schweiz als auch in den 47 Mitgliedstaaten des Europarates umzusetzen sind.
  • Personen, die berufstätig mit Kindern zu tun haben, wird aufgezeigt, wieso in der Schweiz wichtige Aktionen zu bestimmten Themen durchgeführt werden.

Im Rahmen des Programms „Ein Europa für und mit Kindern bauen“ (Building a Europe for and with Children) hat das Ministerkomitee des Europarats am 15. Februar 2012 die Ziele der Kinderrechtsstrategie für die Jahre 2012 bis 2015 festgelegt, mit der die bestehenden Kinderrechtsnormen effizient umgesetzt werden sollen. Die Hauptziele sind:

  • Kinderfreundliche Angebote und Systeme in Übereinstimmung mit einer kindergerechten Rechtsprechung, eine kindergerechte Gesundheitsversorgung und auf Kinder und Familien angepasste Sozialdienstleistungen fördern.
  • Alle Formen von Gewalt gegen Kinder beseitigen. Dazu gehören sexuelle Gewalt, Kinderhandel, Körperstrafen, Schutz aller betroffenen Kinder vor häuslicher Gewalt, sexistische Gewalt und Gewalt in Schulen und vorschulischen Einrichtungen.
  • Die Rechte des Kindes für benachteiligte Kinder gewährleisten. Darunter versteht man fremdplatzierte Kinder, Kinder mit Behinderungen, Kinder in Haft, Kinder mit Migrationshintergrund sowie Kinder ohne festen Wohnsitz (Asylsuchende, Flüchtlinge, unbegleitete, isolierte, ins Ausland verbrachte oder staatenlose Kinder) sowie Roma-Kinder.
  • Förderung der Partizipation der Kinder. Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung sowie die Demokratie- und Menschenrechtsbildung muss gestärkt werden und die Eltern müssen über die Rechte des Kindes informiert werden. Zudem müssen Personen, die berufstätig mit Kindern zu tun haben, aus- und weitergebildet werden. Darüber hinaus müssen Kinder im medialen Umfeld geschützt und befähigt werden.

Weitere zentrale Punkte sind:

  • Die erstmalige namentliche Erwähnung von Hochschulen und Forschungsbereichen als Partner;
  • Überlegungen zur Gründung einer Europarats-Kinderrechtskommission, bestehend aus namhaften Fachleuten, für die Ausarbeitung visionärer und effizienter Programme.

Bedeutung für die Schweiz

Die neue Kinderrechtsstrategie des Europarates liefert der Schweiz einen Gesamtüberblick über ein ganzheitliches und kohärentes Programm, dessen Kernpunkte für Kinder in der Schweiz mit hoher Priorität umzusetzen sind. Die Schweiz sollte bei der Ausarbeitung einer aktiveren nationalen Kinderrechtspolitik auf diesen ganzheitlichen Ansatz zurückgreifen, wobei in erster Linie klare Ziele zu definieren sind. Zudem braucht es eine bessere Koordination der Politik zwischen den vielen nationalen und kantonalen Behörden, Regierungen und der Zivilgesellschaft, um dem aktuellen Energie- und Ressourcenverschleiss entgegenzuwirken.

Die Bemühungen des Europarates, ein Programm auszuarbeiten, in dem auch die Meinung der Kinder selbst zum Tragen kommt, sowie die Absicht, die Partizipation der Kinder weiter zu stärken, sollte die Schweiz ermutigen, ihr aktuelles System anzupassen, da hierzulande die Kinder von den langen nationalen Konsultationsverfahren der verschiedenen Interessengruppen ausgeschlossen sind.

In der neuen Strategie wird aufgeführt, wie wichtig ein einfacherer Zugang der Kinder zur internationalen Rechtsprechung ist. Dies ist für die Schweiz ein hochaktuelles Thema, da sie sich in den nächsten Monaten bezüglich einer eventuellen Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention wird positionieren müssen. Dieses ermöglicht den Kindern, über ein Individualbeschwerdeverfahren die Verletzung ihrer Rechte vor dem Kinderrechtsausschuss geltend zu machen.

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