Artikel
Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls der UNO-Kinderrechtskonvention durch die Schweiz: Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
Bericht der Experten/-innentagung vom 10. Oktober 2013
Abstract
Autorin: Nicole Hitz Quenon
Die Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat im Frühjahr 2013 das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) sowie das Institut universitaire Kurt Bösch (IUKB) und das Institut international des Droits de l’Enfant (IDE) damit beauftragt, am 10. Oktober 2013 eine Expertentagung über die Auswirkungen der Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls der UNO-Kinderrechtskonvention zu organisieren. Dieser Auftrag gründet auf der Stellungnahme des Bundesrats vom 22. August 2012 zur Motion 12.3623 Amherd (Ratifikation des dritten Protokolls zur Kinderrechtskonvention), in welcher er darauf hingewiesen hat, dass die Tragweite des Fakultativprotokolls und die Folgen seiner Umsetzung abgeklärt werden müssten.
Das dritte Fakultativprotokoll wurde von der UNO-Generalversammlung am 19. Dezember 2011 verabschiedet (A/RES/66/138). Es sieht ein Individualbeschwerdeverfahren vor, mit welchem ein Kind die Verletzung seiner Rechte vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss beurteilen lassen kann. Das dritte Fakultativprotokoll enthält ausserdem die Möglichkeit eines fakultativen Untersuchungsverfahrens, wonach der Ausschuss bei fundierten Hinweisen auf schwerwiegende oder systematische Verletzungen selbst in Aktion treten kann, sowie ein ebenfalls fakultatives Staatenbeschwerdeverfahren. Das Protokoll steht seit 2012 zur Ratifizierung offen und tritt drei Monate nach der zehnten Ratifikation in Kraft. Am 14. Januar 2014 hat Costa Rica als zehnter Staat das dritte Fakultativprotokoll ratifiziert. Es tritt somit am 14. April 2014 in Kraft. Weitere Angaben finden sich im Factsheet des SKMR.
Das Ziel der Diskussionstagung vom 10. Oktober 2013 war es, den Austausch zwischen Expertinnen und Experten zum Thema einer allfälligen Unterzeichnung und Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls durch die Schweiz zu fördern. Die Diskussion zwischen Akteuren mit verschiedenen Hintergründen (Parlament, Gerichte, Universitäten, Vertreter und Vertreterinnen des Bundes und der Kantone, eidgenössische und kantonale Kommissionen, nichtstaatliche Organisationen) sollte die Gelegenheit bieten, mögliche aktuelle und zukünftige Umsetzungsfragen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene zu identifizieren sowie Lösungsansätze zu erarbeiten.
Gegenstand der Diskussionen waren ausgewählte Schlüsselfragen, die für die Schweiz im Zusammenhang mit dem dritten Fakultativprotokoll von besonderer Relevanz sind, wie die Justiziabilität der in der Kinderrechtskonvention enthaltenen Rechte, die Rechtsvertretung der Kinder im Individualbeschwerdeverfahren und die Auswirkungen der Feststellungen eines UNO-Vertragsorgans auf nationaler und kantonaler Ebene. Die Lösungsansätze aus Deutschland und Belgien im Vorfeld der Ratifikation des dritten Protokolls wurden ebenfalls dargelegt.
Im Tagungsbericht werden die Referate und Diskussionen bündig zusammengefasst.
Weiterführende Links und Dokumente:
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Die Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls der UNO-Kinderrechtskonvention durch die Schweiz: Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden. Tagungsbericht der Expertentagung vom 10. Oktober 2013 in Bern (pdf)
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Kurzinformation: Factsheet zum Dritten Fakultativprotokoll (pdf)