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Neues Legislaturziel zur Gleichstellung von Mann und Frau

National- und Ständerat ergänzen die Legislaturplanung 2011-2015 des Bundesrats mit Zielen und Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau

Abstract

Autorin: Christina Hausammann

Publiziert am 27.06.2012

Bedeutung für die Praxis:

  • Der Bundesrat ist verpflichtet, seine Tätigkeit in den kommenden vier Jahren auf die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie beim Rentenalter auszurichten.
  • Er hat die Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverwaltung und in den bundesnahen Betrieben durchzusetzen.

National- und Ständerat haben die vom Bundesrat vorgeschlagenen Legislaturziele 2011-2015 mit einem neuen, siebten Leitziel ergänzt. Dieses lautet: «Die Schweiz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sowie beim Rentenalter». Der Vorschlag des Bundesrates sah 6 Leitsätze mit 26 Zielen sowie 89 Massnahmen und Indikatoren vor. Neu kommen mit dem Leitziel zur Gleichstellung noch folgende zwei Ziele dazu: «Die Chancengleichheit wird verbessert» (Ziel 27) und «Die Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverwaltung und in den bundesnahen Betrieben wird durchgesetzt und die Chancengleichheit der sprachlichen Minderheiten ist gewährleistet» (Ziel 28).

Zur Verbesserung der Chancengleichheit (Ziel 27) wurden, gestützt auf den im Legislaturbericht des Bundesrates ersichtlichen Handlungsbedarf, folgende vier Massnahmen beschlossen (Massnahmen 90-93):

  • Verstärkung der Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts und Prüfung zusätzlicher staatlicher Instrumente
  • Beobachtung der Situation in den Schweizer Unternehmen mit Blick auf die Entwicklung des Frauenanteils in den Verwaltungsräten
  • Weiterführung der Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung der häuslichen Gewalt
  • Förderung der Massnahmen zugunsten einer Erhöhung des Frauenanteils in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)

Zur Erreichung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverwaltung (Ziel 28) findet sich lediglich eine Massnahme vorgegeben, nämlich, dass der Anteil der Frauen und der sprachlichen Minderheiten im Kader der Bundesverwaltung, sowie im Kader und den Verwaltungsräten von bundeseigenen und -nahen Unternehmungen deutlich erhöht werden soll (Massnahme 94).

Gleichzeitig haben beide Räte eine Motion an den Bundesrat überwiesen, mit der dieser beauftragt wird, zur neuen Leitlinie 7 die erforderlichen Indikatoren zu entwickeln, «welche die Fortschritte in der Gleichstellung von Frau und Mann festhalten, sowohl in Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Forschung, Gesundheit und sozialer Sicherheit als auch in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Gender-Indikator)».

Der Bundesrat wird sich in den kommenden vier Jahren damit verstärkt um die Gleichstellung der Geschlechter kümmern müssen. Gemäss Parlamentsgesetz hat sich der Bundesrat an die Vorgaben des Parlamentes zu halten und zu begründen, wenn er von den Zielen abweicht (Art. 28 Parlamentsgesetz). Gewehrt hatten sich der Bundesrat wie auch eine Minderheit der vorberatenden Kommission des Nationalrates gegen die Gleichstellung bezüglich des Rentenalters, das für Männer immer noch höher angesetzt ist als für Frauen. Der Bundesrat hätte es angebrachter gefunden, diese Frage im Rahmen der anstehenden Revision der AHV zu diskutieren.

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