Artikel

Ministerkomitee des Europarats verabschiedet Konvention betreffend Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Abstract

Autorin: Christina Hausammann

Publiziert am 06.05.2011

Bedeutung für die Praxis:

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Am 7. April 2011 hat das Ministerkomitee des Europarates die neue Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet. Die Konvention ist das erste rechtlich bindende Instrument auf europäischer Ebene mit dem Ziel, die Opfer zu schützen und die Straflosigkeit der Täter und Täterinnen zu beendigen. Als einziger bindender internationaler Vertrag verbot bis jetzt die Inter-American Convention on the Prevention, Punishment and Eradication of Violence against Women (sog. Convention of Belém do Para) aus dem Jahr 1994 explizit Gewalt gegen Frauen.

Die äusserst umfangreiche Konvention sieht unter anderem Massnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und (zivil- und strafrechtliche) Verfahren vor. Ein weiteres Kapitel ist dem Themenbereich Migration und Asyl gewidmet.

Erfasst werden alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschliesslich häuslicher Gewalt, von welcher Frauen unverhältnismässig stark betroffen sind (Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Stalking, physische und psychologische Gewalt und sexuelle Gewalt etc.). Die Mitgliedstaaten werden allerdings dazu ermuntert, die Konvention auf alle Opfer von häuslicher Gewalt anzuwenden, also auch auf Männer und Kinder (Art. 2).

Vorbehalte sind nur zu ganz bestimmten Bestimmungen und unter restriktiven Bedingungen zulässig (Art. 78 f.).

Zur Kontrolle der Umsetzung der Konvention in den einzelnen Staaten ist die Einrichtung einer internationalen Gruppe von unabhängigen Expertinnen und Experten - «Group of expert on action against violence against women and domestic violence» (abgekürzt: GREVIO) – vorgesehen.

Die neue europäische Konvention wird am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt.

Die Haltung der Schweiz

Die Konvention stärkt die Bemühungen zur Gewaltbekämpfung. Gemäss Auskunft aus dem Bundesamt für Justiz erachtet die Schweiz die Konvention denn auch als wichtig und sie wird die Konvention sobald als möglich unterzeichnen. Vorerst werde allerdings noch der Umsetzungsbedarf abgeklärt.

Die Schweiz hat in den letzten Jahren verschiedene Anstrengungen unternommen, um die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, Opfern von häuslicher Gewalt zu helfen und die Täter und Täterinnen zu bestrafen (siehe dazu z.B. die Übersicht auf der Website der Fachstelle gegen Gewalt des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann). Die sehr detaillierte Konvention schreibt aber eine Vielzahl von Massnahmen vor, die in der Schweiz noch kaum flächendeckend umgesetzt sind. Dies gilt, um nur einige wenige Beispiele zu nennen, zum Beispiel für die Forderung nach genügenden und einfach zu erreichenden Zufluchtsorten (Frauenhäuser etc.), der Einrichtung von Telefon Helplines, Massnahmen zur Unterstützung von Kindern, die Zeugen von häuslicher Gewalt geworden sind, oder etwa nach strafrechtlichen oder sonstige Sanktionen im Falle von Stalking.

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