Artikel

Bekämpfung der Arbeitsausbeutung

Empfehlungen des Europarats an die Schweiz

Abstract

Die Schweiz hat bei der Umsetzung des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels Fortschritte gemacht. Dies bestätigt die ExpertInnengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) in ihrem zweiten Evaluationsbericht zur Schweiz. Die GRETA erwähnt aber auch zahlreiche Herausforderungen, die noch zu bewältigen sind. Ein besonderes Augenmerk galt bei dieser Evaluation der Arbeitsausbeutung. Diese steht auch bei den vertieften Untersuchungen des SKMR in seinem Schwerpunkt "Menschenrechte am Arbeitsplatz" im Mittelpunkt.

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Autorin: Anne-Laurence Graf

Publiziert am 13.12.2019

In ihrem zweiten Bericht über die Schweiz vom 9. Oktober 2019 richtet die GRETA mehrere Empfehlungen an die Schweiz. Diese betreffen insbesondere die Prävention und die Strafverfolgung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung sowie den Schutz der Opfer dieser Form von Menschenhandel. Die Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass die Schweiz die rechtlichen Verpflichtungen vollständig erfüllen kann, die sich aus dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ergeben.

Prävention

Gemäss den Expertinnen und Experten des Europarats müssen die Schweizer Behörden ihre Bemühungen zur Prävention von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung verstärken; dies insbesondere durch

  • Sensibilisierung von Migrantinnen und Migranten für diese Form von Menschenhandel;
  • bessere Ausbildung der mit Arbeitsausbeutung befassten Arbeitsinspektorinnen und ‑inspektoren und Staatsanwältinnen und ‑anwälte (Empfehlung, die ein sofortiges Handeln der Schweiz erfordert);
  • Ausweitung des Auftrags der Arbeitsinspektorate und der Staatsanwaltschaften auf diese Form von Menschenhandel und Ausbau ihrer diesbezüglichen Kapazitäten (Empfehlung, die sofortiges Handeln der Schweiz erfordert);
  • Einführung von Mechanismen, die es Migrantinnen und Migranten ermöglichen, Arbeitgebende anzuzeigen, die sich nicht an die Arbeitsgesetze halten. Diese Mechanismen sollen so gestaltet werden, dass die Migrantinnen und Migranten keine Angst haben müssen, dass ihre Daten den Migrationsbehörden übermittelt werden.

Opferschutz

Die GRETA empfiehlt den Schweizer Behörden, mehr für die proaktive Identifizierung der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung zu tun. Insbesondere soll dafür gesorgt werden, dass

  • Gewerkschaften und andere relevante Akteurinnen und Akteure ebenfalls an den kantonalen Runden Tischen teilnehmen (Empfehlung, die sofortiges Handeln der Schweiz erfordert);
  • die im Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgesehene Erholungs- und Bedenkzeit allen potenziellen Opfern von Menschenhandel gewährt wird, ungeachtet der Art der Ausbeutung.

Strafverfolgung

In Bezug auf das Strafrecht mahnt die GRETA die Schweizer Behörden,

  • den Begriff der Arbeitsausbeutung in Artikel 182 des Strafgesetzbuchs (StGB) genau zu definieren und dabei die Zwangsarbeit, die Sklaverei, sklavenähnliche Praktiken sowie die Leibeigenschaft ausdrücklich zu erwähnen;
  • die Parameter und die Tatbestände der Arbeitsausbeutung zu definieren, um zu einer einheitlichen Interpretation von Artikel 182 StGB durch die Gerichte und die Staatsanwaltschaften zu gelangen.

Forschung

Zudem fordert die GRETA die Schweizer Behörden auf, insbesondere zum Thema Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung weitere Forschung durchzuführen und zu fördern. Das SKMR führt derzeit bei den massgeblichen Akteurinnen und Akteuren eine empirische Studie zum Thema Opfererkennung und Strafverfolgung durch. Diese befasst sich auch mit den Definitionselementen des Begriffs "Arbeitsausbeutung" im Sinne von Artikel 182 StGB. Diese empirische Studie stützt sich auf eine Vorstudie des SKMR über die juristische Einschätzung von Arbeitsausbeutung durch die schweizerischen richterlichen Behörden sowie auf eine Studie des Swiss Forum for Migration and Population Studies (SFM) der Universität Neuenburg von 2016. So kann das SKMR zur Definition der "Parameter und Tatbestände der Arbeitsausbeutung" im Sinne der Empfehlung der GRETA beitragen.

Weitere Empfehlungen der GRETA zielen auf den Menschenhandel im Allgemeinen und damit auf die Arbeitsausbeutung als eine Form von Menschenhandel. Dabei geht es unter anderem um eine bessere Unterstützung von Opfern, die im Ausland ausgebeutet, aber in der Schweiz identifiziert wurden. Zudem soll in allen Kantonen ein formelles Verfahren eingeführt werden, um Opfer von Menschenhandel besser zu identifizieren, insbesondere Kinder.

Der Bericht der GRETA verweist zudem auf zwei Studien, die das SKMR im Auftrag von fedpol zurzeit durchführt. Die beiden Studien befassen sich mit den Dispositiven zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung (ungeachtet ihrer Art) in den 26 Kantonen bzw. mit Kinderhandel.

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