Studien & Gutachten

Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung im Arbeitsbereich

Das SKMR zieht Lehren aus anderen Rechtssystemen

Abstract

Die Rechtsinstrumente zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung im Arbeitsbereich sind in der Schweiz ungenügend. Eine Analyse der belgischen Rechtsgrundlagen und Interviews mit europäischen Expertinnen zeigen Möglichkeiten auf, wie rassistische Diskriminierung im Bereich der Arbeit wirksamer angegangen werden kann.

Publiziert am 30.11.2022

Lückenhafte Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Rassismus sind in der Schweiz ungenügend. Obwohl die Schweiz das Internationale Übereinkommen gegen alle Formen der Rassendiskriminierung (CERD) ratifiziert und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in der Verfassung in Art. 8 Abs. 2 verankert hat, gibt es nur sehr wenige spezifische Bestimmungen. Zwar stellt Art. 261bis des Strafgesetzbuchs "Diskriminierung und Aufruf zu Hass" unter Strafe. Die Rassismusstrafnorm schützt aber nicht vor indirekten und systemischen Formen der Diskriminierung, da sie sich im Wesentlichen auf den Schutz vor Benachteiligungen mit explizit rassistischem Charakter beschränkt und individuelle und konkrete Handlungen bestraft.

Impulse infolge der EU-Richtlinien

Die Annahme mehrerer Richtlinien zur Bekämpfung verschiedener Formen von Diskriminierung führte in der Europäischen Union nach 2000 zu einer Verbesserung der Rechtssysteme der EU-Mitgliedstaaten. Obwohl die Umsetzung dieser Richtlinien sowohl auf gesetzlicher als auch auf institutioneller Ebene von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist, schätzten die befragten Expertinnen mehrere gemeinsame Elemente als positiv ein.

Instrumente zum Schutz von Arbeitnehmenden

Die belgische und französische Gesetzgebungen kennen in ihren "Antirassismus"-Regelungen nicht nur eine Strafnorm zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung, sondern haben auch eine zivil- und verwaltungsrechtliche Komponente eingeführt. Dadurch kann die Anwendung auf verschiedene Bereiche des sozialen Lebens (bspw. Beschäftigung, Wohnung, Verteilung von Waren und Dienstleistungen usw.) ausgeweitet werden. Die Expertinnen betonen die Notwendigkeit einer klaren und kohärenten Formulierung der einschlägigen Bestimmungen, um unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden und eine gute Ausbildung der professionellen Akteur*innen (z.B. Richter*innen) zu ermöglichen. Die Expertinnen sind sich zudem einig, dass verfahrensrechtliche Aspekte von entscheidender Bedeutung sind. Die Gesetzgebung muss Mechanismen vorsehen, die den Opfern den Zugang zur Justiz ermöglichen. So sehen das belgische und das französische System eine Beweislasterleichterung vor, ähnlich derjenigen, die die Schweiz im Bereich der Geschlechtergleichstellung kennt.

Der institutionelle Aspekt

Eine entscheidende Rolle spielen auch die mit Gleichstellungsfragen befassten Stellen. Diese haben häufig Untersuchungs- und Empfehlungsbefugnisse und können zur Unterstützung der Opfer vor Gericht gehen. So gleichen sie das Machtgefälle aus und spielen damit eine entscheidende Rolle bei der Prävention und der Verbesserung der Mittel zur Bekämpfung von Diskriminierung.

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