Studien & Gutachten
Testphase für die Neustrukturierung des Asylverfahrens
Evaluation des Rechtsschutzes: Beratung und Rechtsvertretung
Evaluation der Rechtsvertretung
Am 5. Juni 2016 wird das Schweizer Volk über das Referendum gegen Änderungen des Asylgesetzes abstimmen. Dabei geht es vor allem um Massnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Um sicherzustellen, dass die Verfahren trotz Beschleunigung rechtsstaatlich korrekt ablaufen, soll Asylsuchenden bereits im erstinstanzlichen Verfahren eine unentgeltliche Rechtsvertretung zugeordnet werden, welche sie bei allen Verfahrensschritten begleiten wird. Gestützt auf eine Ermächtigung des Gesetzgebers konnte das Staatssekretariat für Migration das neue Verfahren seit 2014 in einer im Asylzentrum Zürich durchgeführten Testphase erproben. Diese wurde begleitend evaluiert. Das SKMR erhielt den Auftrag zur Evaluation der Rechtsvertretung.
Beitrag zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im erstinstanzlichen Verfahren
Auch wenn es in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotential gibt, kommt der Bericht des SKMR zum Schluss, dass die zugewiesene Rechtsvertretung ein funktionierendes Rechtsschutzmodell ist. Die Asylsuchenden sind über das Verfahren und ihre Rechte und Pflichten besser informiert, erhalten während des ganzen Verfahrens Unterstützung und viele können ihre Asylchancen besser einschätzen. Zusammen mit der Möglichkeit für die Rechtsvertretung, zum Entwurf des Asylentscheids Stellung nehmen zu können, trägt dies alles zur Rechtsstaatlichkeit der Verfahren und Qualität der Entscheide bei.
Keine Zunahme von Beschwerden
Gegner der unentgeltlichen Rechtsvertretung befürchteten, diese würde zu einer Zunahme von Beschwerden führen. Die Evaluation zeigt, dass in der Testphase signifikant weniger Beschwerden als im Normalverfahren erhoben, diese gezielter geführt und qualitativ gut bis sehr gut verfasst wurden. Durch die Mitwirkung der Rechtsvertretung im erstinstanzlichen Verfahren können Fehler frühzeitig erkannt und manchmal bereits auf dieser Stufe behoben werden.
Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit
Bei einer sorgfältigen Planung und Begleitung dürfte die Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit des Rechtsschutzmodells grundsätzlich gegeben sein. Um in den neuen Bundeszentren auf den Erfahrungen des Testbetriebs aufbauen zu können, wird es jedoch wichtig sein, die Verträge mit den Leistungserbringerinnen entsprechend auszugestalten und regelmässige Schulungsmassnahmen vorzusehen.