Artikel
Die periodische Überprüfung der Menschenrechtslage durch den UNO-Menschenrechtsrat (UPR)
Ein kurzer Überblick über das Verfahren
Abstract
Seit dem Frühling läuft die dritte periodische Überprüfung der Menschenrechtslage aller 193 UNO-Mitgliedstaaten durch den UNO-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review, UPR). Die UPR wird insgesamt viereinhalb Jahre in Anspruch nehmen.
Die UPR ist ein wichtiger Mechanismus des UNO-Menschenrechtsrats, der darauf abzielt, die Menschenrechtslage in allen UNO-Mitgliedstaaten zu verbessern. Dieses Ziel soll durch einen Dialog auf gleicher Augenhöhe zwischen den einzelnen Staaten erreicht werden. Im UPR-Verfahren begutachten die Staaten einander gegenseitig und sie haben die Möglichkeit, Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation abzugeben. Die Staaten müssen diese Empfehlungen annehmen oder ablehnen. Im darauffolgenden Überprüfungszyklus wird dann jeweils besonders darauf geachtet, ob und in welcher Form ein Staat die von ihm akzeptierten Empfehlungen umgesetzt hat.
Die Grundlagen der UPR
Die Grundlage für die Überprüfung der einzelnen Staaten sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie alle vom betreffenden Staat ratifizierten Menschenrechtsverträge. Die UNO-Staaten analysieren die Menschenrechtssituation im jeweiligen Land auf der Basis dieser Normen sowie folgender drei Dokumente: Erstens ein vom überprüften Staat erstellter, 20 Seiten umfassender Bericht über die Menschenrechtssituation im eigenen Land. Zweitens eine vom Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte verfasste Zusammenstellung mit den wichtigsten Erkenntnissen verschiedener UNO-Organe zum überprüften Staat. Und drittens eine ebenfalls vom Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte zusammengestellte Zusammenfassung von Berichten aus der Zivilgesellschaft (namentlich NGOs sowie Menschenrechtsinstitutionen) zur Menschenrechtslage im überprüften Staat.
Ablauf des Verfahrens
Alle Staaten haben die Möglichkeit, Empfehlungen an den fraglichen Staat zu rich-ten. Diese werden gesammelt und dem betreffenden Staat mitgeteilt. Die eigentliche Überprüfung findet dann während eines dreieinhalbstündigen interaktiven Dialogs zwischen einer Delegation des überprüften Staates und der UPR-Arbeitsgruppe in Genf statt. Die Federführung bei der Überprüfung hat die sogenannte Troika von drei ausgewählten Delegierten des UNO-Menschenrechtsrats inne. Diese hält die Ergebnisse und ihre Empfehlungen des Dialoges in einem Bericht fest. Der überprüfte Staat kann während des interaktiven Dialogs Empfehlungen umgehend annehmen oder ablehnen oder sich die Beantwortung vorläufig noch offen lassen. Bei der nächsten Plenarsitzung des UNO-Menschenrechtsrats wird der Bericht der Troika nochmals diskutiert und anschliessend in einem Schlussdokument verabschiedet. Der überprüfte Staat muss sich bis dahin entscheiden, ob er die noch offenen Empfehlungen annimmt oder ablehnt.
Umsetzung der Empfehlungen
Jeder Staat ist für die Umsetzung der im Schlussdokument festgehaltenen Empfeh-lungen verantwortlich. Dabei wird besonders darauf geachtet, wie ein überprüfter Staat die im vorangegangenen Zyklus angenommen Empfehlungen umgesetzt hat. Im so genannten Follow-up-Prozess erhält der überprüfte Staat die Möglichkeit, in einem Zwischenbericht den aktuellen Stand der Umsetzung der angenommen Empfehlungen festzuhalten. Im Rahmen des Staatenberichts für den nächsten UPR-Zyklus muss der überprüfte Staat dann Rechenschaft darüber ablegen, in welcher Form er die im vorangegangenen Zyklus angenommenen Empfehlungen umgesetzt hat.
Die Rolle der Zivilgesellschaft
Die Zivilgesellschaft hat verschiedene Möglichkeiten, ihre Anliegen und Forderungen in den UPR-Prozess einzubringen: So können Akteure wie namentlich Nationale Menschenrechtsorganisationen und NGOs ihre Beurteilung der jeweiligen Menschenrechtslage bei der Erarbeitung des Staatenberichts einfliessen lassen, indem sie zum Entwurf Stellung nehmen und sich kritisch dazu äussern. Weitere Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft bestehen in der Übermittlung von Informationen über die Menschenrechtssituation des jeweiligen Landes an das dem Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte, das Lobbyieren bei anderen Staaten im Vorfeld der Überprüfung sowie die Stellungnahme zum Berichtsentwurf vor der Verabschiedung des Schlussdokuments an der Plenarsitzung des UNO-Menschenrechtsrats. Und schliesslich kann die Zivilgesellschaft die angenommenen Empfehlungen und Zusicherungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, diese thematisieren und ihre Umsetzung überwachen.
Die UPR und der internationale Menschenrechtsschutz
Der UNO-Menschenrechtsrat ist ein politisches Organ, weshalb auch die UPR als politisches Verfahren zu charakterisieren ist. Dies führt unter anderem dazu, dass die an einen Staat abgegebenen Empfehlungen meist ein Abbild der Aussenpolitik des empfehlenden Landes sind. Kein Land wird etwa empfehlen, dass ein Staat eine Nationale Menschenrechtsinstitution schaffen soll, wenn eine solche im eigenen Land nicht existiert. Im Gegensatz dazu stehen die verschiedenen Staatenberichtsverfahren (etwa zur Überprüfung von Verpflichtungen aus der Frauenrechts-, der Kinderrechts- oder der Antirassismuskonvention). In diesen Verfahren überprüfen Fachexperten, inwiefern die Staaten ihren Verpflichtungen aus den jeweiligen Menschenrechtsübereinkommen nachkommen. Während die Staatenberichtsverfahren jedoch thematisch begrenzt sind, können in der UPR sämtliche Menschenrechtsbereiche thematisiert werden.
Überprüfung der Schweiz
Auch die Schweiz durchläuft das UPR-Verfahren zum dritten Mal. Sie wird am 9. November durch den UNO-Menschenrechtsrat in Genf überprüft. Die schweizerische NGO-Koalition reichte im März ihren Bericht zur Menschenrechtslage in der Schweiz beim Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte ein. Die Schweizer Regierung übermittelte dem Büro ihre Sicht der Dinge im Juni in einem Staatenbericht. Die Schweiz war im Rahmen der ersten beiden Zyklen bereits im Mai 2008 und im Oktober 2012 überprüft worden.
Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer Reihe von Newsletter-Beiträgen des SKMR zum dritten UPR-Zyklus der Schweiz. Im ersten Halbjahr 2018 erscheint zudem eine Broschüre zum Thema UPR aus Schweizer Perspektive.
Weiterführende Links und Dokumente:
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Staatenbericht zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung der Schweiz vom 28. Juni 2017 (PDF, 42 S.)
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Medienmitteilung des Bundes vom 28. Juni 2017 zum Dritten Staatenbericht der Schweiz zur allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR)
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Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte zum 3. UPR-Zyklus (auf Französisch, auf Englisch, PDF, 15 S.)
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Weitere Informationen zum Thema auf der Website von humanrights.ch
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Broschüre «Die periodische Überprüfung der Menschenrechtslage der Schweiz
– Eine Zwischenbilanz nach drei Zyklen» (2018)