Studien & Gutachten

Nothilfe für Asylsuchende: vereinbar mit Verfassungs- und Völkerrecht?

Gutachten zur nationalrätlichen Fassung von Art. 82 Abs. 1 Asylgesetz

Abstract

Die Eidg. Kommission für Migrationsfragen hat am 5. Sept. 2012 ein beim Schweiz. Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten veröffentlicht. Das Gutachten analysiert die Frage, ob es mit Völker- und Verfassungsrecht vereinbar sei, den Asylsuchenden bereits während des Asylverfahrens nur noch die Nothilfe zuzugestehen.

Publiziert am 05.09.2012

Im Juni 2012 beschloss der Nationalrat, dass Asylsuchende künftig nicht erst nach rechtskräftigem Wegweisungsentscheid, sondern bereits während der gesamten Verfahrensdauer nur Nothilfe erhalten sollen. Die vorbereitende Kommission des Ständerats hat zu diesem Punkt der laufenden Asylgesetzrevision eine alternative Lösung erarbeitet.

Fragestellungen

Im vorliegenden Gutachten war die Frage zu beurteilen, ob es verfassungs‐ und völkerrechtlich zulässig wäre, Asylsuchenden während der gesamten Verfahrensdauer nur Nothilfe zu leisten. In einer Stellungnahme vom 23. Mai 2012 kam das Bundesamt für Migration zum Schluss, eine solche Regelung stehe weder im Widerspruch zur Bundesverfassung noch zum Völkerrecht.

Nötige rechtliche Differenzierungen

Die Autoren der SKMR-Studie gelangen zu einem weniger eindeutigen Urteil. Auf der Grundlage einer Analyse der einschlägigen Vorgaben auf völkerrechtlicher, europäischer und Verfassungsebene knüpfen sie die Zulässigkeit einer solchen Nothilfe-Regelung an eine Reihe von einschränkenden gesetzlichen Bestimmungen. Selbst wenn diese Differenzierungen in die Gesetzesvorlage eingebaut würden, erachten die Verfasser die vorgeschlagene Regelung aus verschiedenen weiteren rechtlichen Gesichtspunkten - etwa unter Berücksichtigung des UNO-Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - als hoch problematisch.

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