Studien & Gutachten

Die Relevanz des UNO-Migrationspakts für die Schweizer Aussenpolitik

Für eine sinnvolle Umsetzung der Agenda 2030 muss auch der Migrationspakt berücksichtigt werden

Abstract

Der Migrationspakt der UNO und die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung sind inhaltlich eng miteinander verwandt. Sie sollten am besten zusammen umgesetzt werden. Die Schweiz hat die Agenda 2030 angenommen, den Migrationspakt aber nicht. Was heisst das für die Schweizer Migrations­politik?

Publiziert am 28.05.2020

Rechtlich nicht bindend, aber mit Potenzial

Im September 2015 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die als Agenda 2030 bekannten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, von denen eines sich mit der Migration befasst. Im Dezember 2018 folgte der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration, besser bekannt als UNO-Migrationspakt.

Beide Instrumente sind rechtlich nicht bindend. Sie haben aber das Potenzial, als Soft Law die internationale Politik im Migrationsbereich zu beeinflussen. So könnte der Migrationspakt in Zukunft als Leitlinie für die Interpretation von bestehenden oder neu hinzukommenden Verpflichtungen dienen.

Die Schweiz sagt Ja zur Agenda, aber nicht zum Pakt

Wie einige andere Staaten befürchtete auch die Schweiz, der Migrationspakt würde die Migration zu stark befördern. Sie enthielt sich deshalb bei der Abstimmung in der UNO-Generalversammlung der Stimme. Somit hat sie dieses Instrument formal nicht angenommen. Die Agenda 2030 hat die Schweiz hingegen befürwortet und ist somit aufgefordert, sie umzusetzen.

Zwei Instrumente, die am besten zusammen umgesetzt werden

Die Studie "Die Relevanz des UNO-Migrationspakts für die Schweizer Aussenpolitik" zeigt nun, dass die beiden Instrumente inhaltlich eng miteinander verwandt sind: Beide gehen vom Grundsatz aus, dass Migration und Entwicklung zusammenhängen und dass die Migration die Entwicklung in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern fördert. Auch enthalten sie viele gemeinsame Ziele und Massnahmen. Daraus ergibt sich, dass die beiden Instrumente am besten zusammen umgesetzt werden .

Für die Schweiz wie auch für andere Staaten, die den Migrationspakt nicht angenommen haben, bedeutet dies: Wollen sie ihre im Zusammenhang mit der Agenda 2030 eingegangenen politischen Verpflichtungen einhalten, wären sie gut beraten, auch den Migrationspakt zu berücksichtigen.

Einfluss auf die Schweizer Migrationsaussenpolitik: Beispiel Migrationspartnerschaft

Eine Berücksichtigung des Migrationspakts hätte Auswirkungen auf die Schweizer Migrationsaussenpolitik. Würden die migrationsrechtlichen Aspekte der Agenda 2030 im Lichte des Migrationspakts interpretiert, könnte sich die Schweiz nicht auf die Einschränkung der irregulären Migration beschränken. Beispielsweise müssten die Migrationspartnerschaften so ausgestaltet werden, dass sie das Potenzial der Migration besser nutzbar machen, indem z.B. Migrierende besser in die Arbeitsmärkte integriert werden.

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