Factsheets

Freiheitsentzug und Freiheitsbeschränkung bei der Unterbringung von Asylsuchenden

SKMR-Factsheet

Abstract

In der Schweiz werden Asylsuchende zum Teil in Asylzentren untergebracht, die besonders abgelegen oder täglich während 16 Stunden geschlossen sind. Andere dürfen den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Dabei stellt sich die Frage, ob es sich um einen Freiheitsentzug oder um eine Freiheitsbeschränkung handelt. Die Unterscheidung hat weitreichende rechtliche Konsequenzen.

Publiziert am 15.11.2016

Während eine Freiheitsbeschränkung lediglich den allgemeinen Einschränkungsvoraussetzungen der Grundrechte zu genügen hat, muss ein Freiheitsentzug – als einer der schwerstmöglichen Eingriffe in die persönliche Freiheit – stets durch ein Gericht überprüft werden sowie spezifischen Vorgaben zum Schutz der inhaftierten Person genügen. Zudem liegt einzig der Freiheitsentzug im Anwendungsbereich der EMRK. Dies hat zur Folge, dass bei einer blossen Freiheitsbeschränkung die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ausgeschlossen ist.

Das Factsheet bietet eine übersichtliche und leicht lesbare Darstellung der wichtigsten Unterschiede zwischen Freiheitsentzug und Freiheitsbeschränkung im Bereich der Unterbringung von Asylsuchenden. Das Factsheet ist im Rahmen des Teilprojekts «Freiheitsbeschränkende Massnahmen bei ausländischen Staatsangehörigen» entstanden. Darin untersucht das SKMR, ob bestimmte Unterbringungen von Asylsuchenden als Freiheitsentzug einzustufen sind und – wenn ja – ob diese den Anforderungen von Art. 5 EMRK genügen.

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