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Braucht die Schweiz ein kantonales Menschenrechts-Peer-Review?

Öffentliche Diskussionsveranstaltung

Abstract

Donnerstag, 3. November 2022, 13:30 – 17:00, Bern

Publiziert am 25.05.2022

Der Föderalismus kann sich positiv auf die Verwirklichung der Menschenrechte auswirken, aber er kann die Umsetzung der Menschenrechte auch erschweren. Im besten Fall entwickeln die Kantone innovative Ansätze zur Umsetzung der Menschenrechte, erproben diese und inspirieren mit ihrer Vorgehensweise andere Kantone. Wie können solche positiven Dynamiken verstärkt werden? Würde die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz gestärkt, wenn sich die Kantone gegenseitig über die Umsetzung der Menschenrechte in ihrem Kanton berichten würden, ähnlich wie dies die Staaten im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) der UNO tun?

Die UNO-Generalversammlung schuf das UPR, um zur Verbreitung von «guter Praxis» beizutragen und Lernprozesse auslösen – sowohl auf Seite des begutachteten als auch auf Seite des begutachtenden Staats. Lässt sich dieser Ansatz gewinnbringend auf die nationale Ebene übertragen? Welche Chancen und Herausforderungen wären mit einem «Schweizer UPR-Verfahren» verbunden? Und braucht es überhaupt neue Mechanismen, damit völkerrechtliche Verpflichtungen von den Kantonen besser wahrgenommen und umgesetzt werden können?

An der gemeinsamen Veranstaltung eines Nationalfonds-Forschungsteams der Universität Lausanne, des Instituts für Föderalismus und des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte diskutieren wir die Idee eines «Schweizer UPR-Verfahrens» mit Vertreter*innen von Kantonen, Bund und Zivilgesellschaft und stellen aktuelle Forschungsergebnisse zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Kantone vor.

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