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Rück- und Ausblick des SKMR-Direktors

Vernehmlassung, UPR und neuer Schwerpunkt

Publiziert am 14.12.2017

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2017 erfolgte mit der Vernehmlassung ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer künftigen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz. Der Bund präsentierte seinen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Institution. Die rege Beteiligung von Parteien, Kantonen, ausserparlamentarischen Kommissionen, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, der NGOs sowie weiteren Organisationen an der Vernehmlassung zeigt das breite Interesse an der Schaffung und der konkreten Ausgestaltung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) in der Schweiz. Der überwiegende Teil der Stellungnahmen befürwortet – oft unter Verweis auf die Arbeiten des SKMR – im Grundsatz die Schaffung einer NMRI. So stehen Parteien von CVP bis SP, die Konferenz der Kantonsregierungen, zahlreiche Kantone und economiesuisse als Dachverband der Schweizer Wirtschaft hinter der Schaffung einer solchen Institution. Viele dieser Stellungnahmen erachten indes den vorgeschlagenen Weg als zu defensiv. Sie fordern den Bundesrat auf, eine mutigere Lösung zu wählen und die Institution so auszugestalten, dass die Vorgaben der Pariser Prinzipien vollständig gewährleistet werden.

Auch das SKMR und der SKMR-Beirat haben in ihren jeweiligen Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren den Vorentwurf begrüsst. Sie sehen jedoch beim vorgeschlagenen Modell vor allem im Bereich Unabhängigkeit und der Notwendigkeit einer eigenen Rechtspersönlichkeit noch Verbesserungsbedarf.

Die Schweizer Menschenrechtslage auch international im Fokus

Welche Schlussfolgerung der Bund aus der Vernehmlassung ziehen und mit welchen Änderungen die Vorlage nächstes Jahr dem Parlament unterbreitet wird, scheint also noch weitgehend offen zu sein. Die Erwartung, dass die Schweiz eine nach den Pariser Prinzipien der UNO ausgestaltete, Nationale Menschenrechtsinstitution errichtet, wie sie in den meisten europäischen Ländern besteht, manifestiert sich aber auch auf internationaler Ebene. Entsprechende Forderungen finden sich nicht nur in der Stellungnahme der OSZE zum bundesrätlichen Vorschlag, sondern auch in Empfehlungen des UNO- Menschenrechtsausschusses und des Hochkommissars für Menschenrechte des Europarats. Beleg dafür sind auch die zahlreichen Empfehlungen von Staaten anlässlich der Universellen Periodische Überprüfung (UPR) der Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat, die diesen November stattfand. Die Schweiz akzeptierte – zumindest bis jetzt – aber einzig diejenigen Empfehlungen, welche die Erreichung der von den Pariser Prinzipien gesetzten Standards nicht ausdrücklich verlangen.

Die grosse Anzahl von Empfehlungen anlässlich der UPR zu verschiedensten Bereichen zeigt: Die Schweiz steht mit ihrer Menschenrechtspolitik im Rampenlicht. Dass die Schweiz von den 251 Empfehlungen bereits fast die Hälfte sofort angenommen hat, ist positiv zu bewerten. Allerdings bleibt die Bilanz zwiespältig. So lehnte die Schweiz auch 67 Empfehlungen unmittelbar ab, welche teilweise – wie etwa der Rückzug von Vorbehalten zur Kinderrechtskonvention oder die Schaffung eines Straftatbestandes der Folter – wenig Revolutionäres nahelegen. Über eine Annahme oder Ablehnung der 63 offengelassenen Empfehlungen muss sich die Schweiz bis März 2018 entscheiden. Das SKMR wird sich zu diesem Zeitpunkt nochmals näher mit der Frage der Umsetzung der Empfehlungen aus dem UPR befassen.

Rück- und Ausblick auf die SKMR-Tätigkeiten

Das SKMR fokussierte sich im 2017 inhaltlich darauf, die bisherigen Themenschwerpunkte weiter zu vertiefen. So konnten verschiedene Projekte zu den Schwerpunkten Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentzug, Zugang zu Justiz und zum Umgang mit den Rechten von besonders verletzlichen Gruppen in der Praxis mit dem Fokus auf ältere Menschen in diesem Jahr abgeschlossen werden. Im kommenden Jahr wird die Herausforderung darin bestehen, die Ergebnisse dieser Projekte bekanntzumachen und mit Fachpersonen und interessierten Kreisen darüber zu diskutieren. Ausserdem wird das SKMR 2018 mit ersten Projekten zum neuen Schwerpunkt „Rights at Work“ starten. Dabei soll das Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Arbeitswelt auf der einen und den Vorgaben der Menschenrechte auf der anderen Seite beleuchtet werden. Wir freuen uns auf diese Aufgaben.

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an den Aktivitäten des SKMR und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Abschluss des laufenden Jahres.

Jörg Künzli

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