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Rückblick auf die Eröffnung des SKMR

Medienmitteilung vom 6. Mai 2011

Publiziert am 27.05.2011

Das Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey hat heute in Bern offiziell das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) eröffnet. Es wird als Dienstleistungszentrum dazu beitragen, die Kapazitäten von Behörden aller Stufen, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft für die Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen in der Schweiz zu stärken. Damit macht die Schweiz einen wichtigen Schritt, um ihrer Vorbildfunktion in Menschenrechtsbelangen gerecht zu werden.

Das SKMR ist ein Netzwerk der Universitäten Bern, Freiburg, Neuenburg und Zürich, sowie des Institut Universitaire Kurt Bösch, des Zentrums für Menschenrechtsbildung der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz Luzern und des Vereins humanrights.ch / MERS. Koordiniert wird das SKMR von der Universität Bern unter der Leitung von Rechtsprofessor Walter Kälin.

Das SKMR verfügt über Fachkompetenzen vor allem in sechs Themenbereichen: Migration, Polizei und Justiz, Geschlechterpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Institutionelle Fragen sowie Menschenrechte und Wirtschaft.

Als Dienstleistungszentrum soll das SKMR vor allem auf der Basis von Aufträgen der öffentlichen Hand, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft handeln. Es wird insbesondere Studien verfassen, Tagungen durchführen, Informationsarbeit leisten und Aus- und Weiterbildung betreiben. Das SKMR befasst sich nicht mit Einzelfällen.

Das SKMR ist ein auf fünf Jahre begrenztes Pilotprojekt im Auftrag des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Seine Arbeit wird von einem repräsentativ zusammengesetzten Beirat unter dem Präsidium von Ständerat Eugen David begleitet. Der Bund stellt die Grundfinanzierung des SKMR sicher, die beteiligten Hochschulen steuern Ressourcen bei. Zusätzliche Gelder werden aufgrund von Aufträgen erwartet.

Nach vier Jahren soll die Arbeit des SKMR evaluiert werden mit Hinblick darauf zu entscheiden, ob eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution gemäss internationalen Standards gegründet werden soll. Solche Institutionen existieren bereits in den meisten europäischen Ländern.

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