Veranstaltungen

5 Jahre SKMR

Bilanz und Perspektiven für eine Nationale Menschenrechtsinstitution in der Schweiz

Publiziert am 13.08.2015

Die 1993 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Resolution 48/134 („Pariser Prinzipien“) fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame nationale Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen. 32 Länder des Europarates und gegen 100 Staaten weltweit sind inzwischen dieser Aufforderung gefolgt und haben in ihren Ländern Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) geschaffen.

Ende 2015 wird die fünfjährige Pilotphase des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR), welche der Bundesrat in Hinblick auf die Schaffung einer schweizerischen Menschenrechtsinstitution initiierte, abgeschlossen. Bis dahin will der Bundesrat Modelle für eine dauerhafte Regelung prüfen lassen. Dies hat er im Juli nach der Evaluation des SKMR entschieden. Bis zur allfälligen Errichtung einer Nachfolgeinstitution oder maximal für fünf Jahre wird das Mandat des SKMR verlängert.

In diesem Kontext veranstaltet das SKMR am Montag, 9. November 2015, 09:45 bis 16:45 Uhr, eine Fachtagung im Berner Rathaus zur Bilanz aus fünf Jahren SKMR und den Perspektiven für eine Menschenrechtsinstitution in der Schweiz.

Neben einem Rückblick auf die Pilotphase stehen die Möglichkeiten für eine NMRI in der Schweiz im Fokus. In einer ersten Paneldiskussion berichten Vertreterinnen und Vertreter von europäischen Menschenrechtsinstitutionen über ihre Erfahrungen und die Faktoren für eine erfolgreiche NMRI. In einem zweiten Panel diskutieren zentrale Schweizer Akteurinnen und Akteure, ob die Schweiz eine NMRI braucht, ob sich diese Modelle auf die Schweiz übertragen lassen und wie den spezifisch schweizerischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden könnte.

Schliesslich wird ein Ausblick auf die Weiterführungsphase des SKMR gegeben. Dieses wird nach der Emeritierung von Prof. Walter Kälin ab 2016 unter einer neuen Leitung stehen. Die feierliche Verabschiedung von Prof. Kälin und die Präsentation der geplanten Tätigkeitsfelder durch die künftige Leitung schliessen das Programm ab.

Die Veranstaltung richtet sich an alle mit der Umsetzung von Grund- und Menschenrechten betrauten Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden, an Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der ausserparlamentarischen Kommissionen, an Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie weitere interessierte Kreise.

Die Veranstaltungssprachen sind Deutsch und Französisch (mit Simultanübersetzung).

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