Studien & Gutachten

Studie zur Durchsetzung von Urteilen des EGMR

Beim Schutz der Menschenrechte zeigt sich der Europarat kompromisslos

Abstract

Das SKMR zeigt anhand von Fallbeispielen, wie der Europarat die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) überwacht und welche Massnahmen er ergreift, wenn Mitgliedstaaten Urteile missachten. Auch wenn keine Zwangsmassnahmen möglich sind, erweist sich das Umsetzungs-Monitoring als sehr wirksam.

Publiziert am 13.02.2019

Staaten, die vom EGMR wegen einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt werden, sind verpflichtet, die Urteile zu respektieren und umzusetzen. Doch was geschieht, wenn sie dies nicht tun?

Erfolgreiches Monitoring

Die SKMR-Studie "Die Nichtumsetzung von EGMR-Urteilen: Reaktionen und Massnahmen des Europarats" zeigt, dass der Europarat über ein wirksames Monitoring zur Überwachung des Urteilsvollzugs verfügt und er in solchen Fällen nicht bereit ist, Kompromisse einzugehen. Konsequent setzen die Organe des Europarats die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ein. Die Wahrung der Autorität des EGMR und der EMRK hat für den Europarat höchste Priorität.

Die Studie untersucht drei unterschiedliche Fälle aus Russland, Grossbritannien und Aserbaidschan. In allen drei Fällen hat das Monitoring durch das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarats dazu geführt, dass die vom EGMR geforderten Massnahmen am Ende umgesetzt wurden.

Relevanz für die Schweiz

Das konsequente Vorgehen des Europarats hat für die Schweiz, wie für alle Vertragsstaaten, eine potenzielle Relevanz. Wenn diese in Einzelfällen, in bestimmten Bereichen oder infolge der Einführung eines allgemeinen Vorrangs des Landesrechts vor dem Völkerrecht Urteile des EGMR missachten, müssen sie mit einer entschiedenen Reaktion des Europarats rechnen. Dies könnte auch die Schweiz betreffen.

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