Studien & Gutachten

Ein Menschenrecht auf gesunde Umwelt?

Analyse der geplanten UNO-Resolution und ihrer Auswirkungen auf die Schweiz

Abstract

Menschenrechte und Umweltschutz bedingen sich gegenseitig – dies ist im Völkerrecht seit einiger Zeit unbestritten. Trotzdem gibt es noch kein eigenständiges Menschenrecht auf eine gesunde, sichere, saubere und nachhaltige Umwelt. Eine UNO-Resolution soll ein solches Recht nun verankern. Wie könnte das neue Menschenrecht aussehen, und welche Auswirkungen hätte es auf die Schweiz?

Publiziert am 06.05.2021

"Greening" der Menschenrechte

Der Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Menschenrechten ist seit Längerem unbestritten. Diese Erkenntnis führte zu einem "Greening" der bestehenden Menschenrechte: Viele von ihnen werden heute so ausgelegt, dass sie auch den Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen umfassen, z.B. vor Lärm oder Gewässerverschmutzung. Ansprüche auf eine gesunde Umwelt können so in einzelnen Fällen durchgesetzt werden. Das "Greening" kommt aber gerade bei Umweltproblemen, deren Folgen teilweise erst in der Zukunft eintreten, an seine Grenzen.

Der Klimawandel zeigt: Es braucht mehr

Dass eine "grüne" Auslegung bestehender Menschenrechte oftmals nicht ausreicht, um drohende Umweltschäden abzuwehren, zeigt das Beispiel der Klimaklagen: Verschiedene Gruppierungen, darunter auch die "KlimaSeniorinnen" in der Schweiz, haben ihre Regierungen wegen Untätigkeit im Bezug auf den Klimawandel angeklagt. Solche Klagen werfen juristische Probleme auf. Kann gegen politisches Untätigsein überhaupt geklagt werden? Können Personen, die selbst nicht oder noch nicht direkt betroffen sind, eine Klage einreichen? Wer soll überhaupt als Verursacher*in des Klimawandels verantwortlich gemacht werden? Einige dieser Fragen könnten durch das neue Recht auf Umwelt geklärt werden.

Forderung nach einem selbstständigen Recht auf eine gesunde Umwelt

Schon länger wird daher ein selbstständiges Recht auf eine gesunde Umwelt gefordert – insbesondere vom UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt. Nun soll die UNO-Generalversammlung eine entsprechende Resolution verabschieden. Sie hätte aufgrund ihres empfehlenden Charakters zwar keine bindende Wirkung. Indem sie aber einen internationalen Konsens darüber festhielte, was menschenrechtlich gilt oder geboten scheint, käme ihr eine grosse symbolische und politische Bedeutung zu.

Zusätzlicher Schutz durch selbstständiges Recht

Zur Vorbereitung hat der UNO-Sonderberichterstatter einen Katalog von sechzehn "Framework Principles" veröffentlicht. Sie verdeutlichen, dass bereits viele umweltrechtliche Anliegen vom Schutzbereich bestehender Menschenrechte erfasst sind. In einigen Punkten gehen sie aber über den bisherigen internationalen Konsens hinaus: Die Menschenrechte sollen nicht nur "grün" interpretiert, sondern angepasst und um neue Rechte und Pflichten erweitert werden. So sollen beispielsweise die Beschwerdemöglichkeiten verbessert werden, so dass auch geklagt werden kann, wenn Umweltprobleme ganze Länder oder künftige Generationen betreffen.

Keine neuen Verpflichtungen für die Schweiz – aber wichtige Anstösse

Das SKMR wurde von der Abteilung Frieden und Menschenrechte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) damit beauftragt, die Folgen einer Anerkennung eines Rechts auf Umwelt für die Schweiz zu untersuchen. Die nun vorliegende Studie "Recht auf Umwelt: Eine Untersuchung der geplanten Anerkennung eines Rechts auf Umwelt durch die UN und ihrer Folgen für die Schweiz" zeigt, dass das schweizerische Umweltrecht auf Gesetzesebene sehr umfassend ist und bereits einen Grossteil der Rahmenprinzipien umsetzt. Die meisten Forderungen des UNO‑Sonderberichterstatters wären damit erfüllt. Gleichwohl wäre die Anerkennung für die Schweiz von Bedeutung: Die Rahmenprinzipien könnten namentlich wichtige Anstösse für eine Weiterentwicklung der schweizerischen Rechtsordnung geben. So sollte beispielsweise eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung immer auch eine Überprüfung der Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte enthalten.

Recht auf Umwelt in der Verfassung?

Auf Verfassungsebene ist das Recht auf eine gesunde Umwelt bisher nur im Kanton Genf gewährleistet. Die Bundesverfassung enthält kein solches Grundrecht. Auf Bundesebene wurde ein entsprechendes Recht in den 1970er-Jahren diskutiert, aber verworfen. Die damals geäusserten Bedenken sind heute aber weitgehend überholt. Somit könnte die Zeit jetzt reif sein, dass die Schweiz einen solchen Artikel in die Bundesverfassung aufnimmt und damit einer weiteren Forderung des UNO‑Sonderberichterstatters nachgeht.

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