Studien & Gutachten

Schulische Menschenrechtsbildung in der Romandie

Eine Studie des SKMR zum aktuellen Stand der Dinge

Publiziert am 19.11.2015

Die Studie « Étude sur l’éducation scolaire en matière de droits de l’homme en suisse, en particulier sur le plan d’études romand » befasst sich mit dem aktuellen Stand der schulischen Menschenrechtsbildung in der Westschweiz. Der Bund hatte dem SKMR einen entsprechenden Auftrag erteilt. Die Studie konzentriert sich auf die obligatorische Schule in der Westschweiz, weil in der französischsprachigen Schweiz bereits der harmonisierte Lehrplan, der Plan d’études romand (PER), eingeführt worden ist.

Um den aktuellen Stand der schulischen Menschenrechtsbildung in der Westschweiz erfassen zu können, wurden forschungsleitende Fragen zu den rechtlichen Grundlagen, dem Plan d’études romand und der schulischen Menschenrechtsbildung in der obligatorischen Schule der Westschweiz formuliert. Die Befunde aus diesen Fragestellungen sind anschliessend in das Kapitel zur Beurteilung der schulischen Menschenrechtsbildung in der Westschweiz in Form von Empfehlungen eingeflossen.

Empirische Untersuchung

Die Studie basiert entsprechend den Fragestellungen auf empirischen Untersuchungen zu den rechtlichen Grundlagen, der Analyse des Plan d’études romand und der Menschenrechtsbildung in der schulischen Praxis.

Im ersten Untersuchungsteil werden internationale, europäische und nationale Rechtstexte bezüglich des Rechts auf Menschenrechtsbildung dargestellt. Im zweiten Teil wird der Plan d’études romand untersucht. Der dritte Teil der Untersuchung ist zweigeteilt: Zum einen wurden mit Mitarbeitenden der kantonalen Erziehungs- und Bildungsdepartemente der Westschweizer Kantone Experten/-innen-Interviews durchgeführt und zum anderen wurden darauffolgend Schulleitende und Lehrpersonen mit einer Online-Umfrage zur Menschenrechtsbildung an ihrer Schule bzw. in ihrem Unterricht befragt. Die beiden empirischen Untersuchungsteile, die Analyse des Plan d’études romand und die Menschenrechtsbildung in der schulischen Praxis, wurden sodann anhand der Methode der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet.

Handlungsempfehlungen

Aufgrund der Ergebnisse aus den empirischen Untersuchungen wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie die Menschenrechtsbildung an den obligatorischen Schulen in der Westschweiz weiter gestärkt werden kann. Die Empfehlungen stützen sich auf die wichtigsten Befunde aus den Interviews mit den Expertinnen und Experten sowie der Online-Umfrage mit den Schulleitenden und Lehrpersonen und wurden soweit als möglich mit den Ergebnissen aus den Analysen der rechtlichen Grundlagen und des Lehrplans PER in Beziehung gesetzt.

Die Empfehlungen wurden für die Bereiche «Plan d’études romand», «Bewusstseinsbildung», «Menschenrechtsbildung in der Schule», «Zusammenarbeit mit externen Partnerinstitutionen», «Aus- und Weiterbildung» sowie «Finanzielle Unterstützung» formuliert und richten sich einerseits an den Bund und die Kantone, andererseits auch an die Akteurinnen und Akteure der schulischen Menschenrechtsbildung.

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