Studien & Gutachten

Bekämpfung von Menschenhandel

SKMR-Studie zeigt Verbesserungsbedarf in mehreren Kantonen

Abstract

Viele Kantone treffen angemessene Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie des SKMR. In einigen Kantonen sind aber zusätzliche institutionelle Vorkehrungen und eine bessere Umsetzung der Dispositive notwendig.

Publiziert am 20.09.2022

Kantone an vorderster Front

Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung, Ausnutzung der Arbeitskraft und Entnahme von Körperorganen ist gemäss Art. 182 des schweizerischen Strafgesetzbuch strafbar. Bei der Bekämpfung des Menschenhandels stehen die Kantone an vorderster Front. Dies ist Herausforderung und Chance zugleich: Sie müssen die internationalen Standards erfüllen, können ihre Massnahmen aber auch den lokal unterschiedlichen Gegebenheiten und Sachzwängen anpassen.

In der vom fedpol in Auftrag gegebenen Studie "Bekämpfung von Menschenhandel im kantonalen Kontext: Risikofaktoren, Fallaufkommen und institutionelle Vorkehrungen" untersucht das SKMR die Massnahmen der Kantone im Verhältnis zum Risiko von Menschenhandel auf ihrem Gebiet.

Dispositiv, Risiko und Umsetzung

Die Studie untersucht die Situation in den Kantonen auf mehreren Ebenen. Einerseits analysiert sie die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Menschenhandel, das sogenannte Dispositiv. Andererseits schätzt sie das Risiko für die Verübung dieser Straftat im jeweiligen Gebiet ein. Anhand der öffentlichen Statistik, per Umfrage bei allen 26 Kantonen sowie aufgrund von Erkenntnissen aus der Literatur und Fachgesprächen wurden ein Risiko- und ein Bekämpfungsindex berechnet und miteinander abgeglichen. Auch das Fallaufkommen in den jeweiligen Kantonen wurde berücksichtigt. So konnte abgeschätzt werden, ob die Vorkehrungen dem geschätzten Risiko angemessen sind und ob sich dies in einer angemessenen Anzahl von Strafverfolgungen und Verurteilungen spiegelt.

Lücken bei der Bekämpfung von Arbeitsausbeutung

In den meisten Kantonen erweisen sich die Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels dem jeweiligen Risiko als angepasst. Es gibt jedoch auch Kantone, die gemessen am Risiko und bestehenden Dispositiv nur sehr wenige Fälle aufdecken, sowie weitere, deren Vorkehrungen angesichts des Risikos ungenügend sind. Besonderer Optimierungsbedarf besteht bei der Bekämpfung von Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung.

Mehr Zusammenarbeit und kriminalpolitische Priorität

Die Erkenntnisse zeigen, wie wichtig institutionelle Vorkehrungen und eine verbindlich geregelte Zusammenarbeit zwischen eingespielten Akteur*innen der Strafverfolgung und Opferunterstützung sind – beispielsweise Runde Tische und Kooperationsmechanismen. Allerdings bewirken auch die besten Dispositive wenig, wenn sie nicht tatkräftig umgesetzt werden. Die Voraussetzungen dafür müssen von der Politik geschaffen werden: Zur Aufdeckung von Menschenhandelsfällen braucht es aufsuchende Kontrollen, und Verdachtsmomente sind sorgfältig zu prüfen. Strafverfolgungsbehörden und Opferunterstützung müssen über spezialisiertes Personal verfügen, und die Gesellschaft muss breit für das Thema sensibilisiert werden.

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